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Die unerträgliche Langfristigkeit des Vertrags?
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Problem der Langfristigkeit von Gaslieferverträgen. Beleuchtet werden hierzu die Argumente des Bundeskartellamts (BKartA), das nach Ermittlungen gegen Ferngasunternehmen und Erdgasfördergesellschaften Ende Januar 2005 ein Diskussionspapier mit 'Beurteilungsgrundsätzen zu langfristigen Gasverträgen' vorgelegt hat. Darin geht das BkartA u.a. von folgenden Eckpunkten aus: Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 80 % sollen ebenso unzulässig sein wie Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 50 % bis einschließlich 80 %. Näher eingegangen wird hierzu insbesondere auf die Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit, die Entwicklung des Preisniveaus, Risikoverteilung sowie auf die Eckpunkte einer kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung. Im Ergebnis führt das BKartA aus, dass eine weitgehende Überführung der Langfristverträge in kurzfristige 100%-Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren den Interessen der Marktbeteiligten, insbesondere nach Planungssicherheit, in vielen Fällen nicht gerecht werde. Es konzentriert sich daher auf Lösungsmöglichkeiten im Rahmen eines Mehrlieferantenmodells bei unterschiedlichen Laufzeiten. Ausgangspunkt sind hierbei die Schwellenwerte hinsichtlich des Grades der Bedarfsdeckung und der Laufzeit der Verträge. Die hierzu im Beitrag angestellten kritischen Überlegungen und Diskussionen zeigen, dass die Beurteilungsgrundsätze des BKartA aus verschiedenen Blickwinkeln heraus nicht konsistent, überzeugend und haltbar sind. Da sie insbesondere keine direkte rechtliche Bindungswirkung entfalten, muss abgewartet werden, ob konkrete Missbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen wegen zu langfristiger Gaslieferverträge mit zu hohen Bindungsanteilen eingeleitet werden.
Die unerträgliche Langfristigkeit des Vertrags?
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Problem der Langfristigkeit von Gaslieferverträgen. Beleuchtet werden hierzu die Argumente des Bundeskartellamts (BKartA), das nach Ermittlungen gegen Ferngasunternehmen und Erdgasfördergesellschaften Ende Januar 2005 ein Diskussionspapier mit 'Beurteilungsgrundsätzen zu langfristigen Gasverträgen' vorgelegt hat. Darin geht das BkartA u.a. von folgenden Eckpunkten aus: Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 80 % sollen ebenso unzulässig sein wie Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 50 % bis einschließlich 80 %. Näher eingegangen wird hierzu insbesondere auf die Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit, die Entwicklung des Preisniveaus, Risikoverteilung sowie auf die Eckpunkte einer kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung. Im Ergebnis führt das BKartA aus, dass eine weitgehende Überführung der Langfristverträge in kurzfristige 100%-Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren den Interessen der Marktbeteiligten, insbesondere nach Planungssicherheit, in vielen Fällen nicht gerecht werde. Es konzentriert sich daher auf Lösungsmöglichkeiten im Rahmen eines Mehrlieferantenmodells bei unterschiedlichen Laufzeiten. Ausgangspunkt sind hierbei die Schwellenwerte hinsichtlich des Grades der Bedarfsdeckung und der Laufzeit der Verträge. Die hierzu im Beitrag angestellten kritischen Überlegungen und Diskussionen zeigen, dass die Beurteilungsgrundsätze des BKartA aus verschiedenen Blickwinkeln heraus nicht konsistent, überzeugend und haltbar sind. Da sie insbesondere keine direkte rechtliche Bindungswirkung entfalten, muss abgewartet werden, ob konkrete Missbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen wegen zu langfristiger Gaslieferverträge mit zu hohen Bindungsanteilen eingeleitet werden.
Die unerträgliche Langfristigkeit des Vertrags?
The unbearable longevity of the contract?
Fürst, Christian (author)
Drei R International ; 44 ; 114-117
2005
4 Seiten
Article (Journal)
German
Recht (Gesetz) , Kartellrecht , Gasversorgung , Vertrag , Vertragsrecht , Lieferfrist , Gas , Erdgas , Sicherheit , Risiko , Beurteilung , Schwellenwert , Lieferant , Kunde , Wettbewerbsbeschränkung , Rechtsprechung , Versorgungssicherheit
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