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Bewertungskriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von Emissionen aus Bauprodukten - AgBB-Prüfvorgehen
Zum Schutz der Gesundheit von Gebäudenutzern stützen sich öffentlich rechtliche Anforderungen an Bauprodukte auf die Bauproduktenrichtlinie der EU (89/106/EWG) und deren Umsetzung in nationales Recht durch das Bauproduktengesetz bzw. die Landesbauordnungen. Eine der wesentlichen Anforderungen der Bauprodukten-Richtlinie an die Bereiche 'Gesundheit, Hygiene und Umwelt' ist die Vermeidung und Begrenzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Innenräumen. Da gegenwärtig für die Umsetzung dieser gesundheitsbezogenen Anforderung eine offiziell anerkannte Vorgehensweise nicht zur Verfügung steht, hat der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) Prüfkriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC- und SVOC-Emissionen) aus Bauprodukten veröffentlicht. Bei der Prüfung sind sensorische Eigenschaften von emittierenden Stoffen zu beachten. Eine erste Prüfung der VOC-Emissionen erfolgt nach 3 Tagen als TVOC-Wert, wobei der TVOC-Wert 10 mg/m3 nicht zu überschreiten hat. Für die Beurteilung des Langzeitverhaltens der VOC-Emissionen aus einem Bauprodukt wird zusätzlich der TVOC-Wert nach 28 Tagen bestimmt. Ein Produkt erfüllt die Kriterien, wenn ein TVOC~-Wert von maximal 1 mg/m3 eingehalten wird. Um zu vermeiden, dass Produkten künftig vermehrt schwerflüchtige Verbindungen SVOC zugesetzt werden und diese erst nach längerer Zeit aus dem Produkt emittieren, wird die Summe der nachzuweisenden SVOC (TSVOC) nach 28 Tagen auf bis zu 0,1 mg/m3 begrenzt. Für die Einzelstoffbewertung der VOC nach 28 Tagen werden alle Verbindungen mit Konzentration oberhalb von 0,002 mg/m3 identifiziert und quantifiziert sowie nur solche VOC weiter beurteilt, deren Einzelstoffkonzentration 0,005 mg/m3 in der Prüfkammerluft überschreitet. Nach 3 und nach 28 Tagen wird eine Überprüfung der Abgabe von kanzerogen wirkenden Stoffen vorgenommen. Im Rahmen von bauaufsichtlichen Anforderungen ermöglicht diese Vorgehensweise für Verbraucher, Architekten und Planer, Bauprodukte für den Innenraum zukünftig nach ihrer Schadstoff- und Emissionsrelevanz zu identifizieren und gezielt einzusetzen.
Bewertungskriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von Emissionen aus Bauprodukten - AgBB-Prüfvorgehen
Zum Schutz der Gesundheit von Gebäudenutzern stützen sich öffentlich rechtliche Anforderungen an Bauprodukte auf die Bauproduktenrichtlinie der EU (89/106/EWG) und deren Umsetzung in nationales Recht durch das Bauproduktengesetz bzw. die Landesbauordnungen. Eine der wesentlichen Anforderungen der Bauprodukten-Richtlinie an die Bereiche 'Gesundheit, Hygiene und Umwelt' ist die Vermeidung und Begrenzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Innenräumen. Da gegenwärtig für die Umsetzung dieser gesundheitsbezogenen Anforderung eine offiziell anerkannte Vorgehensweise nicht zur Verfügung steht, hat der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) Prüfkriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC- und SVOC-Emissionen) aus Bauprodukten veröffentlicht. Bei der Prüfung sind sensorische Eigenschaften von emittierenden Stoffen zu beachten. Eine erste Prüfung der VOC-Emissionen erfolgt nach 3 Tagen als TVOC-Wert, wobei der TVOC-Wert 10 mg/m3 nicht zu überschreiten hat. Für die Beurteilung des Langzeitverhaltens der VOC-Emissionen aus einem Bauprodukt wird zusätzlich der TVOC-Wert nach 28 Tagen bestimmt. Ein Produkt erfüllt die Kriterien, wenn ein TVOC~-Wert von maximal 1 mg/m3 eingehalten wird. Um zu vermeiden, dass Produkten künftig vermehrt schwerflüchtige Verbindungen SVOC zugesetzt werden und diese erst nach längerer Zeit aus dem Produkt emittieren, wird die Summe der nachzuweisenden SVOC (TSVOC) nach 28 Tagen auf bis zu 0,1 mg/m3 begrenzt. Für die Einzelstoffbewertung der VOC nach 28 Tagen werden alle Verbindungen mit Konzentration oberhalb von 0,002 mg/m3 identifiziert und quantifiziert sowie nur solche VOC weiter beurteilt, deren Einzelstoffkonzentration 0,005 mg/m3 in der Prüfkammerluft überschreitet. Nach 3 und nach 28 Tagen wird eine Überprüfung der Abgabe von kanzerogen wirkenden Stoffen vorgenommen. Im Rahmen von bauaufsichtlichen Anforderungen ermöglicht diese Vorgehensweise für Verbraucher, Architekten und Planer, Bauprodukte für den Innenraum zukünftig nach ihrer Schadstoff- und Emissionsrelevanz zu identifizieren und gezielt einzusetzen.
Bewertungskriterien zur gesundheitlichen Beurteilung von Emissionen aus Bauprodukten - AgBB-Prüfvorgehen
Witten, Jutta (author)
2004
21 Seiten, 19 Bilder, 18 Quellen
Conference paper
German
Vorgehensweise zur gesundheitlichen Bewertung von VOC- und SCOC-Emissionen aus Bauprodukten
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