A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Nachtragsmanagement / Kostenmanagement aus Sicht des Planers
Bei der Bauabwicklung verursachen Nachtragsforderungen Mehraufwendungen, und Störungen Probleme und Mehraufwendungen. In vielen Fällen müssen beim Bauen Nachtragsvereinbarungen geregelt werden. In der HOAI gibt es kein Leistungsbild, welches sich mit der Bearbeitung von Nachträgen befasst. Es wird diskutiert, ob der Planer diese Bearbeitung schuldet und ob sich für diesen Aufwand ein eigener Nachtragsanspruch begründet. Zunächst wird die Stellung des Planers dargelegt. Er erstellt unter anderem die Leistungsbeschreibungen, wertet die Angebote aus und erbringt die Objektüberwachung. Für den Planer ergibt sich die Verpflichtung Nachträge zu bearbeiten. Anschließend werden die Ursachen der Nachtragsforderung (Mehrkosten) beschrieben. Die Ursachen fehlerhafte oder unvollständige Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung werden nicht behandelt. Wenn es Änderungen oder Einflussnahme durch Dritte gegeben hat, hat der Planer erneut eine Leistung zu erbringen. Diese Änderungen durch Dritte sind die wesentlichen Ursachen für die Entstehung von Mehrkosten des Planers für welche er auch einen zusätzlichen Aufwand geltend machen kann. Die meisten Änderungen kommen durch den Auftraggeber: Änderungen der Vorgaben oder der gewünschten Ausführung sowie Änderungsvorschläge übriger Beteiligter. Es ist dringend zu empfehlen planerische Nebenleistungen der Auftragnehmer bereits im Auftrag terminlich zu fixieren und entsprechend einzufordern. Der aus der fehlenden Vorlage entstehende Mehraufwand bei anderen Beteiligten ist als Schaden geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn die Montage- und Werkstattplanung nicht die notwendigen Hinweise zu den Vorleistungen beinhaltet. Nachträge sind durch Planer als Erfüllungsgehilfen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung ist eine gesondert zu vergütende Leistung, soweit es sich dabei um die Mehrfacherbringung von bereits erbrachten Leistungen handelt. Gleiches gilt für den Aufwand, der sich durch Verlängerung der Bauzeit ergibt, welche sich durch die fehlerhafte Leistungserbringung von Dritten ergibt. Dieser Aufwand ist als Schaden geltend zu machen. Um diese Aufwendungen zu vermeiden, sollten Nebenleistungen frühzeitig eingefordert werden, insbesondere auf dem Gebiet der von dem Auftragnehmer geschuldeten Planung.
Nachtragsmanagement / Kostenmanagement aus Sicht des Planers
Bei der Bauabwicklung verursachen Nachtragsforderungen Mehraufwendungen, und Störungen Probleme und Mehraufwendungen. In vielen Fällen müssen beim Bauen Nachtragsvereinbarungen geregelt werden. In der HOAI gibt es kein Leistungsbild, welches sich mit der Bearbeitung von Nachträgen befasst. Es wird diskutiert, ob der Planer diese Bearbeitung schuldet und ob sich für diesen Aufwand ein eigener Nachtragsanspruch begründet. Zunächst wird die Stellung des Planers dargelegt. Er erstellt unter anderem die Leistungsbeschreibungen, wertet die Angebote aus und erbringt die Objektüberwachung. Für den Planer ergibt sich die Verpflichtung Nachträge zu bearbeiten. Anschließend werden die Ursachen der Nachtragsforderung (Mehrkosten) beschrieben. Die Ursachen fehlerhafte oder unvollständige Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung werden nicht behandelt. Wenn es Änderungen oder Einflussnahme durch Dritte gegeben hat, hat der Planer erneut eine Leistung zu erbringen. Diese Änderungen durch Dritte sind die wesentlichen Ursachen für die Entstehung von Mehrkosten des Planers für welche er auch einen zusätzlichen Aufwand geltend machen kann. Die meisten Änderungen kommen durch den Auftraggeber: Änderungen der Vorgaben oder der gewünschten Ausführung sowie Änderungsvorschläge übriger Beteiligter. Es ist dringend zu empfehlen planerische Nebenleistungen der Auftragnehmer bereits im Auftrag terminlich zu fixieren und entsprechend einzufordern. Der aus der fehlenden Vorlage entstehende Mehraufwand bei anderen Beteiligten ist als Schaden geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn die Montage- und Werkstattplanung nicht die notwendigen Hinweise zu den Vorleistungen beinhaltet. Nachträge sind durch Planer als Erfüllungsgehilfen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung ist eine gesondert zu vergütende Leistung, soweit es sich dabei um die Mehrfacherbringung von bereits erbrachten Leistungen handelt. Gleiches gilt für den Aufwand, der sich durch Verlängerung der Bauzeit ergibt, welche sich durch die fehlerhafte Leistungserbringung von Dritten ergibt. Dieser Aufwand ist als Schaden geltend zu machen. Um diese Aufwendungen zu vermeiden, sollten Nebenleistungen frühzeitig eingefordert werden, insbesondere auf dem Gebiet der von dem Auftragnehmer geschuldeten Planung.
Nachtragsmanagement / Kostenmanagement aus Sicht des Planers
Mayer, Peter (author)
2005
5 Seiten, 4 Quellen
Conference paper
German
Nachtragsmanagement/Kostenmanagement aus Sicht des Planers
British Library Conference Proceedings | 2005
|Springer Verlag | 2012
|Springer Verlag | 2017
|