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Kostensteuerung, Nachtragsmanagement/Schadenersatz aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers
Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten nach einheitlichen Vergaberegeln zu agieren und die VOB anzuwenden. Es ist fast unvermeidlich, dass sich während der Erstellung des Bauwerks Ergänzungen oder Änderungen in den Leistungsinhalten ergeben. Daraus resultiert ein Nachtragsmanagement, das auf der Basis der VOB geregelt ist. Der Auftraggeber kann mit Hilfe der bei der Auftragsvergabe hinterlegten EFB-Preisblätter die Preisveränderungen zur Kostensteuerung selbst ermitteln. In dem Beitrag wird die Vermeidung von Nachträgen erörtert. Der öffentliche Auftraggeber hat die Verpflichtung schon in der Planungsphase die entstehenden Kosten sehr genau zu berechnen. Kostensicherheit hat eine hohe Priorität und Kostensteigerungen sind während der Baudurchführung unerwünscht und sollten vermieden werden. Trotz der abgeschlossenen Planung kann es zu Veränderungen kommen, die zu Kostenveränderungen führen. Es wird die Vergütung von Nachträgen diskutiert. Nach VOB/B sind Nachträge im Bereich von Fremdleistungen ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung, so hat der Auftragnehmer dies auch auszuführen. Bei den Nachträgen sind folgende Kostenfaktoren zu überprüfen: Einzelkosten der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Die Vergütungsänderungen ohne direkten Einfluss des Auftraggebers, § 2 Nr. 3(2) VOB/B und § 2 Nr. 3(3) VOB/B, Mengenüber- und -unterschreitung von mehr als 10 %, werden erörtert. Anschließend werden die folgenden Vergütungsänderungen mit direktem Einfluss des Auftraggebers beschrieben: Übernahme von beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber, Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers, im Vertrg nicht vorgesehene, erforderliche und vom Auftraggeber zusätzlich geforderte Leistungen, Vergütungsanpassung bei vereinbarten Pauschalsummen, Leistungen des Auftragnehmers ohne Auftrag und vom Auftraggeber verlangte Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen. Eine Tabelle erläutert die Behandlung von Preisermittlungsgrundlagen bei Nachtragsvereinbarungen.
Kostensteuerung, Nachtragsmanagement/Schadenersatz aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers
Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten nach einheitlichen Vergaberegeln zu agieren und die VOB anzuwenden. Es ist fast unvermeidlich, dass sich während der Erstellung des Bauwerks Ergänzungen oder Änderungen in den Leistungsinhalten ergeben. Daraus resultiert ein Nachtragsmanagement, das auf der Basis der VOB geregelt ist. Der Auftraggeber kann mit Hilfe der bei der Auftragsvergabe hinterlegten EFB-Preisblätter die Preisveränderungen zur Kostensteuerung selbst ermitteln. In dem Beitrag wird die Vermeidung von Nachträgen erörtert. Der öffentliche Auftraggeber hat die Verpflichtung schon in der Planungsphase die entstehenden Kosten sehr genau zu berechnen. Kostensicherheit hat eine hohe Priorität und Kostensteigerungen sind während der Baudurchführung unerwünscht und sollten vermieden werden. Trotz der abgeschlossenen Planung kann es zu Veränderungen kommen, die zu Kostenveränderungen führen. Es wird die Vergütung von Nachträgen diskutiert. Nach VOB/B sind Nachträge im Bereich von Fremdleistungen ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung, so hat der Auftragnehmer dies auch auszuführen. Bei den Nachträgen sind folgende Kostenfaktoren zu überprüfen: Einzelkosten der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Die Vergütungsänderungen ohne direkten Einfluss des Auftraggebers, § 2 Nr. 3(2) VOB/B und § 2 Nr. 3(3) VOB/B, Mengenüber- und -unterschreitung von mehr als 10 %, werden erörtert. Anschließend werden die folgenden Vergütungsänderungen mit direktem Einfluss des Auftraggebers beschrieben: Übernahme von beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber, Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers, im Vertrg nicht vorgesehene, erforderliche und vom Auftraggeber zusätzlich geforderte Leistungen, Vergütungsanpassung bei vereinbarten Pauschalsummen, Leistungen des Auftragnehmers ohne Auftrag und vom Auftraggeber verlangte Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen. Eine Tabelle erläutert die Behandlung von Preisermittlungsgrundlagen bei Nachtragsvereinbarungen.
Kostensteuerung, Nachtragsmanagement/Schadenersatz aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers
Sattler, Uta (author) / Wyssada, W. (author)
2005
10 Seiten, 1 Tabelle, 3 Quellen
Conference paper
German
Kostensteuerung, Nachtragsmanagement/Schadenersatz aus Sicht des offentlichen Auftraggebers
British Library Conference Proceedings | 2005
|Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz, § 13 Abs. 7 VOB/B
Springer Verlag | 2024
|Nachtragsmanagement / Kostenmanagement aus Sicht des Planers
Tema Archive | 2005
|Nachtragsmanagement/Kostenmanagement aus Sicht des Planers
British Library Conference Proceedings | 2005
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