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Rechtlicher Status von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung
Hochofen- und Stahlwerksschlacken sind heute auf der Grundlage von Normen, Richtlinien und Merkblättern, die sowohl technische Anforderungen als auch Umweltgesichtspunkte berücksichtigen, anerkannte, zertifizierte Baustoffe und Düngemittel. Trotzdem ist die Frage, ob diese Schlacken als Abfall oder als Produkt zu klassifizieren sind, bis heute noch nicht geklärt. Aus diesem Grund wurde der rechtliche Status von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung im Rahmen eines Gutachtens allgemein überprüft. Zusammenfassend wird hierzu festgehalten: Der rechtliche Status des Materials lässt sich nicht abstrakt anhand seiner stofflichen Eigenschaften bestimmen, sondern es kommt entscheidend auf den nach Zweckbestimmung und Verkehrsanschauung zu beurteilenden Umgang mit diesem Material an. Bei den Schlackearten Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Elektroofenschlacke, insbesondere mit der Verwendung als Baustoff bzw. Grundstoff der Zementherstellung, ist regelmäßig die Abfalleigenschaft zu verneinen und die Produktqualität zu bejahen. Einer differenzierten Beurteilung bedarf die Situation bei der LD-Schlacke, die mit der Stahlherstellung nach dem Linz-Donawitz-Verfahren im Konverter gewonnen wird. Soweit bei bestimmten LD-Schlacken nicht nur die Erfüllung allgemeiner Produktnormen für die Eignung als Düngemittel oder für die Eignung als Baustoff zu bejahen ist, sondern auch ihre - langfristig betrachtet - vollständige Verwendung im Markt gewährleistet ist, ergibt sich ebenfalls die Produkteigenschaft und die Nichterfüllung des Abfallbegriffs. Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist jeweils die Gewährleistung der Verwendung im Zeitpunkt der Entstehung.
Rechtlicher Status von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung
Hochofen- und Stahlwerksschlacken sind heute auf der Grundlage von Normen, Richtlinien und Merkblättern, die sowohl technische Anforderungen als auch Umweltgesichtspunkte berücksichtigen, anerkannte, zertifizierte Baustoffe und Düngemittel. Trotzdem ist die Frage, ob diese Schlacken als Abfall oder als Produkt zu klassifizieren sind, bis heute noch nicht geklärt. Aus diesem Grund wurde der rechtliche Status von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung im Rahmen eines Gutachtens allgemein überprüft. Zusammenfassend wird hierzu festgehalten: Der rechtliche Status des Materials lässt sich nicht abstrakt anhand seiner stofflichen Eigenschaften bestimmen, sondern es kommt entscheidend auf den nach Zweckbestimmung und Verkehrsanschauung zu beurteilenden Umgang mit diesem Material an. Bei den Schlackearten Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Elektroofenschlacke, insbesondere mit der Verwendung als Baustoff bzw. Grundstoff der Zementherstellung, ist regelmäßig die Abfalleigenschaft zu verneinen und die Produktqualität zu bejahen. Einer differenzierten Beurteilung bedarf die Situation bei der LD-Schlacke, die mit der Stahlherstellung nach dem Linz-Donawitz-Verfahren im Konverter gewonnen wird. Soweit bei bestimmten LD-Schlacken nicht nur die Erfüllung allgemeiner Produktnormen für die Eignung als Düngemittel oder für die Eignung als Baustoff zu bejahen ist, sondern auch ihre - langfristig betrachtet - vollständige Verwendung im Markt gewährleistet ist, ergibt sich ebenfalls die Produkteigenschaft und die Nichterfüllung des Abfallbegriffs. Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist jeweils die Gewährleistung der Verwendung im Zeitpunkt der Entstehung.
Rechtlicher Status von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung
Jacobj, Holger (author) / Motz, Heribert (author)
Wasser und Abfall ; 8 ; 20-24
2006
5 Seiten, 1 Tabelle, 5 Quellen
Article (Journal)
German
Springer Verlag | 2023
|Springer Verlag | 2023
|VERFAHREN ZUR BEHANDLUNG EINER SCHLACKE BEI DER STAHLHERSTELLUNG
European Patent Office | 2017
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