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Stadtumbau und Stadttechnik - Teil 5: Rückbau von stadttechnischen Ver- und Entsorgungsleitungen unter rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten
(Forts. aus Heft (2006)5, S. 16-21) Je nach betrachtetem Aspekt - rechtlich, ökologisch und ökonomisch - gibt es gute Gründe, stillgelegte Leitungen auszubauen: (1) Aus ökologischer Sicht sind besonders die Leitungsmedien Gas, Abwasser und Öl relevant. Bei diesen Medien kann durch Leckagen eine Umweltgefährdung eintreten. Von den eingesetzten Leitungswerkstoffen selbst geht nur in sehr wenigen Fällen eine Umweltgefährdung aus. (2) Im Sinne der Baufreimachung sind stillgelegte Leitungen auszubauen. Sie stellen für den potenziellen Nachnutzer eine Erschwernis dar. (3) Ökonomisch ist es sinnvoll, beim Ausbau von Leitungen - sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise - auf gleicher Trasse eine neue Versorgungsleitung zu verlegen. (4) Rechtlich hängt der Ausbau stillgelegter Leitungen von den konkreten Verträgen zwischen Versorgungsunternehmen und Gemeinde ab. Die derzeitige Situation legt nahe, in neu abzuschließenden Konzessionsverträgen den zeitnahen Ausbau stillgelegter Leitungen zu fordern. Damit wäre es den Gemeinden möglich, den Zeitpunkt des Leitungsausbaus selbst festzulegen und nicht, wie es heute vielerorts üblich ist, dies den Versorgungsunternehmen zu überlassen. Darüber hinaus ist die Verantwortlichkeit für stillgelegte Leitungen einschließlich ihrer Dokumentation bis zum endgültigen Rückbau den Ver- und Entsorgern zuzuordnen.
Stadtumbau und Stadttechnik - Teil 5: Rückbau von stadttechnischen Ver- und Entsorgungsleitungen unter rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten
(Forts. aus Heft (2006)5, S. 16-21) Je nach betrachtetem Aspekt - rechtlich, ökologisch und ökonomisch - gibt es gute Gründe, stillgelegte Leitungen auszubauen: (1) Aus ökologischer Sicht sind besonders die Leitungsmedien Gas, Abwasser und Öl relevant. Bei diesen Medien kann durch Leckagen eine Umweltgefährdung eintreten. Von den eingesetzten Leitungswerkstoffen selbst geht nur in sehr wenigen Fällen eine Umweltgefährdung aus. (2) Im Sinne der Baufreimachung sind stillgelegte Leitungen auszubauen. Sie stellen für den potenziellen Nachnutzer eine Erschwernis dar. (3) Ökonomisch ist es sinnvoll, beim Ausbau von Leitungen - sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise - auf gleicher Trasse eine neue Versorgungsleitung zu verlegen. (4) Rechtlich hängt der Ausbau stillgelegter Leitungen von den konkreten Verträgen zwischen Versorgungsunternehmen und Gemeinde ab. Die derzeitige Situation legt nahe, in neu abzuschließenden Konzessionsverträgen den zeitnahen Ausbau stillgelegter Leitungen zu fordern. Damit wäre es den Gemeinden möglich, den Zeitpunkt des Leitungsausbaus selbst festzulegen und nicht, wie es heute vielerorts üblich ist, dies den Versorgungsunternehmen zu überlassen. Darüber hinaus ist die Verantwortlichkeit für stillgelegte Leitungen einschließlich ihrer Dokumentation bis zum endgültigen Rückbau den Ver- und Entsorgern zuzuordnen.
Stadtumbau und Stadttechnik - Teil 5: Rückbau von stadttechnischen Ver- und Entsorgungsleitungen unter rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten
Thieme, Gundula (author) / Marschke, Lars (author)
2006
4 Seiten, 5 Bilder, 8 Quellen
Article (Journal)
German
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