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Hat sich die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) bewährt? - Ausgewählte Beispiele
Die Vorschriften der Verordnung sind in Verbindung mit dem umfangreichen technischen Regelwerk und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Trinkwasserkommission geeignet, den hohen Standard der Trinkwasserqualität in Deutschland zu sichern. Im Beitrag wird das an Hand von folgenden vier Beispielen belegt: (1) Verschärfung von Grenzwerten (Blei) aufgrund eines bestehenden erhöhten Schutzbedürfnisses einer Risiokogruppe (Säuglinge und Kleinkinder). (2) konkrete Hilfestellung für die Vollzugsbehörden bei der Risikobewertung im Falle von Grenzwertüberschreitungen (Leitlinien gem. § 9 TrinkwV 2001). (3) Regelung des Einsatzes von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren (§ 11-Liste) zur Einhaltung des Minimierungsgebotes gem. § 6 Abs. 3 TrinkwV 2001. (4) Umfassende und aktuelle Information der Verbraucher über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Obwohl sich die Verknüpfung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung durch die Bezugnahme auf das umfangreiche Technische Regelwerk in Einheit mit den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Trinkwasserkommission bewährt hat, wird bereits durch den Verordnungsgeber an eine Überarbeitung der Verordnung gedacht. Dabei sollen Erfahrungen der Länder und der Wasserversorger beim Vollzug der Verordnung berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, Verbesserungen sowie weitere Vereinfachungen in Richtung 'Bürokratieabbau' vorzunehmen, ohne dabei vom existierenden hohen Schutzniveau des Trinkwassers in Deutschland abzuweichen.
Hat sich die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) bewährt? - Ausgewählte Beispiele
Die Vorschriften der Verordnung sind in Verbindung mit dem umfangreichen technischen Regelwerk und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Trinkwasserkommission geeignet, den hohen Standard der Trinkwasserqualität in Deutschland zu sichern. Im Beitrag wird das an Hand von folgenden vier Beispielen belegt: (1) Verschärfung von Grenzwerten (Blei) aufgrund eines bestehenden erhöhten Schutzbedürfnisses einer Risiokogruppe (Säuglinge und Kleinkinder). (2) konkrete Hilfestellung für die Vollzugsbehörden bei der Risikobewertung im Falle von Grenzwertüberschreitungen (Leitlinien gem. § 9 TrinkwV 2001). (3) Regelung des Einsatzes von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren (§ 11-Liste) zur Einhaltung des Minimierungsgebotes gem. § 6 Abs. 3 TrinkwV 2001. (4) Umfassende und aktuelle Information der Verbraucher über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Obwohl sich die Verknüpfung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung durch die Bezugnahme auf das umfangreiche Technische Regelwerk in Einheit mit den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Trinkwasserkommission bewährt hat, wird bereits durch den Verordnungsgeber an eine Überarbeitung der Verordnung gedacht. Dabei sollen Erfahrungen der Länder und der Wasserversorger beim Vollzug der Verordnung berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, Verbesserungen sowie weitere Vereinfachungen in Richtung 'Bürokratieabbau' vorzunehmen, ohne dabei vom existierenden hohen Schutzniveau des Trinkwassers in Deutschland abzuweichen.
Hat sich die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) bewährt? - Ausgewählte Beispiele
Did the new German drinking water ordinance proofed true? - Some selected examples
Bartel, Hartmut (author) / Krüger, Wolfgang (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Wasser, Abwasser ; 148 ; 135-141
2007
7 Seiten, 20 Quellen
Article (Journal)
German
Novellierte Trinkwasserverordnung
British Library Online Contents | 2003
|Vorträge - Hat sich die Trinkwasserverordnung bewährt? -- Aus Sicht der Branche
Online Contents | 2005
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