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Das Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (Hochhausbaurichtlinie - HochHR 1981) der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) aus dem Jahr 1981 wurde in 2008 durch die neue Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 ersetzt. Die Umsetzung der MHHR 2008 in Nordrhein-Westfalen wird durch eine Novellierung der Hochhausverordnung (HhVO) erfolgen, wobei angestrebt wird, die MHHR 2008 überwiegend mustekonform umzusetzen. Die MHHR 2008 baut auf dem Brandschutzkonzept der MBO 2002 auf und trägt den neuen technischen Entwicklungen Rechnung. Hochhäuser sind gekennzeichnet durch: eine große Zahl von Geschossen auf relativ kleiner Grundfläche und einer großen Zahl von Personen im gebäude sowie die vertikale Haupterschließung. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an das Rettungssystem, das zum einen die Selbstrettung von Personen aus dem Gebäude und zum anderen den Angriff der Feuerwehr sicherstellen muss. Die Verhinderung der Brandausbreitung in den Geschossen wird durch flächendeckende automatische Feuerlöschanlagen erreicht, wenn die automatischen Feuerlöschanlagen flächendeckend nach der Kategorie Vollschutz ausgelegt sind. Nach der MHHR 2008 müssen automatische Feuerlöschanlagen zwei Steigleitungen in getrennten Schächten haben, damit bei Ausfall einer Steigleitung die Löschwasserversorgung in einem anderen Schacht gesichert ist. Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden.
Das Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (Hochhausbaurichtlinie - HochHR 1981) der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) aus dem Jahr 1981 wurde in 2008 durch die neue Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 ersetzt. Die Umsetzung der MHHR 2008 in Nordrhein-Westfalen wird durch eine Novellierung der Hochhausverordnung (HhVO) erfolgen, wobei angestrebt wird, die MHHR 2008 überwiegend mustekonform umzusetzen. Die MHHR 2008 baut auf dem Brandschutzkonzept der MBO 2002 auf und trägt den neuen technischen Entwicklungen Rechnung. Hochhäuser sind gekennzeichnet durch: eine große Zahl von Geschossen auf relativ kleiner Grundfläche und einer großen Zahl von Personen im gebäude sowie die vertikale Haupterschließung. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an das Rettungssystem, das zum einen die Selbstrettung von Personen aus dem Gebäude und zum anderen den Angriff der Feuerwehr sicherstellen muss. Die Verhinderung der Brandausbreitung in den Geschossen wird durch flächendeckende automatische Feuerlöschanlagen erreicht, wenn die automatischen Feuerlöschanlagen flächendeckend nach der Kategorie Vollschutz ausgelegt sind. Nach der MHHR 2008 müssen automatische Feuerlöschanlagen zwei Steigleitungen in getrennten Schächten haben, damit bei Ausfall einer Steigleitung die Löschwasserversorgung in einem anderen Schacht gesichert ist. Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden.
Die neue Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR
Rübel, Jost (author)
2009
11 Seiten, 1 Bild
Conference paper
German
Die neue Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR
British Library Conference Proceedings | 2009
|Gesetze - Vorschriften - Muster-Hochhaus-Richtlinie
Online Contents | 2006
|Muster-Hochhaus-Richtlinie. Neuer Entwurf mit zahlreichen Veränderungen
Tema Archive | 2006
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