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Wasserwirtschaft im Strudel der Finanzkrise - Teil 1: Die Haushaltsnot der Kommunen, erzwungener Verbraucherschutz und rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen
Auch die deutsche Wasserwirtschaft bleibt nicht unberührt von den Turbulenzen der Finanzkrise. Bricht z.B. die ehemals größte Versicherung der Welt, die American International Group (AIG), zusammen, könnten hohe Forderungen auf zahlreiche deutsche Kommunen zukommen. Grund dafür sind die so genannten Cross-Border-Leasing-Geschäfte, die Anfang des Jahrzehnts von vielen deutschen Kommunen als Rettung in der Haushaltsnot abgeschlossen wurden. Wie sensibel die Wasserwirtschaft gegenüber derartigen Einflüssen von Außen ist und wie Verbraucher davon betroffen sind, wird im Beitrag anhand einiger aktueller Beispiele erläutert. Die Beispiele befassen sich mit der Entsorgung von Klärschlamm, dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)-Branchenbild sowie rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene stehen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft derzeit auf dem Prüfstand. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Besteuerung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Deutschland. Während die Wasserversorgung grundsätzlich und einheitlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt, ist die Besteuerung der Abwasserbeseitigung differenzierter geregelt. Öffentlich-rechtlich organisierte Abwasserbeseitigungsunternehmen sind als Hoheitsbetriebe von der Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit. In privater Rechtsform geführte Abwasserbeseitigungsunternehmen unterliegen der vollen Umsatzsteuerpflicht von 19 %.
Wasserwirtschaft im Strudel der Finanzkrise - Teil 1: Die Haushaltsnot der Kommunen, erzwungener Verbraucherschutz und rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen
Auch die deutsche Wasserwirtschaft bleibt nicht unberührt von den Turbulenzen der Finanzkrise. Bricht z.B. die ehemals größte Versicherung der Welt, die American International Group (AIG), zusammen, könnten hohe Forderungen auf zahlreiche deutsche Kommunen zukommen. Grund dafür sind die so genannten Cross-Border-Leasing-Geschäfte, die Anfang des Jahrzehnts von vielen deutschen Kommunen als Rettung in der Haushaltsnot abgeschlossen wurden. Wie sensibel die Wasserwirtschaft gegenüber derartigen Einflüssen von Außen ist und wie Verbraucher davon betroffen sind, wird im Beitrag anhand einiger aktueller Beispiele erläutert. Die Beispiele befassen sich mit der Entsorgung von Klärschlamm, dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)-Branchenbild sowie rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene stehen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft derzeit auf dem Prüfstand. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Besteuerung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Deutschland. Während die Wasserversorgung grundsätzlich und einheitlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt, ist die Besteuerung der Abwasserbeseitigung differenzierter geregelt. Öffentlich-rechtlich organisierte Abwasserbeseitigungsunternehmen sind als Hoheitsbetriebe von der Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit. In privater Rechtsform geführte Abwasserbeseitigungsunternehmen unterliegen der vollen Umsatzsteuerpflicht von 19 %.
Wasserwirtschaft im Strudel der Finanzkrise - Teil 1: Die Haushaltsnot der Kommunen, erzwungener Verbraucherschutz und rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen
Rademacher, Nicole Denise (author)
2010
2 Seiten, 1 Bild, 9 Quellen
Article (Journal)
German
Wasserwirtschaft und Landwirtschaft - Rechtliche Rahmenbedingungen
British Library Conference Proceedings | 1995
|Rechtliche Rahmenbedingungen fuer die Landwirtschaft und ihr Verhaeltnis zur Wasserwirtschaft
British Library Conference Proceedings | 1995
|Springer Verlag | 2017
|Strategische Partner in der Wasserwirtschaft. Erfolgsaussichten für Kommunen
Tema Archive | 2005
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