A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Angemessene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten nach Art. 9 WRRL in der Praxis - Zugleich eine Replik auf den Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe "ökonomische Aspekte der WRRL"' in KA 4/2011 - Teil 1
Bei dem Bemühen, die Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) gemäß Art. 9 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) praktisch umzusetzen, werden im Schrifttum immer wieder zwei "Vereinfachungen" angesprochen, um die als außerordentlich schwierig eingeschätzte URK-Ermittlung und -Anlastung praxistauglich zu machen. So hat unlängst eine DWA-Arbeitsgruppe abermals vorgeschlagen, die URK-Anlastung erstens an die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Erreichen der jeweiligen wasserkörperbezogenen Ziele zu koppeln, das heißt bei Zielerreichung guter Zustände zu suspendieren, und zweitens dabei anstelle von URK die Maßnahmenkosten der WRRL als Ersatzgröße heranzuziehen. Für beide Überlegungen bietet allerdings die WRRL rechtlich keine tragfähige Stütze. Zudem verkennt die URK-Suspendierung "bei Zielerfüllung" die zentrale ökonomische Funktionalität einer URK-Berücksichtigung. Der Ersatz von schwer ermittelbaren URK durch Maßnahmenkosten der WRRL ist nicht nur methodisch und gewässerschutzpolitisch hochproblematisch, er ist schlicht gar nicht erforderlich, zieht man die in der Umweltökonomik seit über 40 Jahren diskutierten pragmatischen Konzepte einer URK-Berücksichtigung heran. Demeritorisierende Abgaben wie die Abwasserabgabe demonstrieren seit Jahrzehnten, wie grundsätzlich in pragmatischer Weise mit URK angemessen verfahren werden kann.
Angemessene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten nach Art. 9 WRRL in der Praxis - Zugleich eine Replik auf den Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe "ökonomische Aspekte der WRRL"' in KA 4/2011 - Teil 1
Bei dem Bemühen, die Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) gemäß Art. 9 EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) praktisch umzusetzen, werden im Schrifttum immer wieder zwei "Vereinfachungen" angesprochen, um die als außerordentlich schwierig eingeschätzte URK-Ermittlung und -Anlastung praxistauglich zu machen. So hat unlängst eine DWA-Arbeitsgruppe abermals vorgeschlagen, die URK-Anlastung erstens an die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Erreichen der jeweiligen wasserkörperbezogenen Ziele zu koppeln, das heißt bei Zielerreichung guter Zustände zu suspendieren, und zweitens dabei anstelle von URK die Maßnahmenkosten der WRRL als Ersatzgröße heranzuziehen. Für beide Überlegungen bietet allerdings die WRRL rechtlich keine tragfähige Stütze. Zudem verkennt die URK-Suspendierung "bei Zielerfüllung" die zentrale ökonomische Funktionalität einer URK-Berücksichtigung. Der Ersatz von schwer ermittelbaren URK durch Maßnahmenkosten der WRRL ist nicht nur methodisch und gewässerschutzpolitisch hochproblematisch, er ist schlicht gar nicht erforderlich, zieht man die in der Umweltökonomik seit über 40 Jahren diskutierten pragmatischen Konzepte einer URK-Berücksichtigung heran. Demeritorisierende Abgaben wie die Abwasserabgabe demonstrieren seit Jahrzehnten, wie grundsätzlich in pragmatischer Weise mit URK angemessen verfahren werden kann.
Angemessene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten nach Art. 9 WRRL in der Praxis - Zugleich eine Replik auf den Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe "ökonomische Aspekte der WRRL"' in KA 4/2011 - Teil 1
Adequate consideration of environmental and resource costs according to article 9 WFD in the real world - Also a reply to the report of DWA working group "Economical aspects of the WFD" in KA 4/2011 - Part 1
Gawel, Erik (author) / Unnerstall, Herwig (author)
KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall ; 61 ; 49-56
2014
8 Seiten, 1 Tabelle, 21 Quellen
Article (Journal)
German