A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Art. 9 WRRL: Was bringt eine "Berechnung" von Umwelt- und Ressourcenkosten? - Teil 1: Neun Thesen gegen einen Berechnungszwang
Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleistungen einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK). Während rechtlich auf weite Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten verwiesen wird, gewinnt im Umsetzungsprozess zunehmend die Vorstellung Raum, der europäische Gesetzgeber habe hier gleichsam eine Rechenaufgabe aufgegeben, nach der insbesondere die erreichten Kostendeckungsgrade auch bei URK konkret zu ermitteln sind. Dieses Verständnis führt aber konzeptionell in die Irre und kann sich für den praktischen Gewässerschutz sogar kontraproduktiv auswirken. Im Beitrag werden dazu folgende neun Thesen gegen einen Berechnungszwang aufgeführt: (1) Umwelt- und Ressourcenkosten lassen sich nicht berechnen, (2) URK-Berücksichtigung ist mehr als die Ermittlung formeller Kostendeckungsgrade, (3) Berechnungsprobleme führen zu zweifelhaften Derivatkonzepten, (4) für eine Berechnung gibt es keine Rechtspflicht, (5) Berechnungsansätze können sich nicht ohne weiteres auf die Umweltökonomik berufen, (6) Berechnungsansätze sind teuer und zehren zu viel Zeit, (7) Berechnungsansätze lenken von den zentralen Herausforderungen ab, (8) Berechnungsansätze sind konzeptionell gar nicht erforderlich sowie (9) Berechnungsansätze schwächen die politische Legitimation einer Kostendeckungspolitik.
Art. 9 WRRL: Was bringt eine "Berechnung" von Umwelt- und Ressourcenkosten? - Teil 1: Neun Thesen gegen einen Berechnungszwang
Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes für Wasserdienstleistungen einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK). Während rechtlich auf weite Ermessensspielräume der Mitgliedstaaten verwiesen wird, gewinnt im Umsetzungsprozess zunehmend die Vorstellung Raum, der europäische Gesetzgeber habe hier gleichsam eine Rechenaufgabe aufgegeben, nach der insbesondere die erreichten Kostendeckungsgrade auch bei URK konkret zu ermitteln sind. Dieses Verständnis führt aber konzeptionell in die Irre und kann sich für den praktischen Gewässerschutz sogar kontraproduktiv auswirken. Im Beitrag werden dazu folgende neun Thesen gegen einen Berechnungszwang aufgeführt: (1) Umwelt- und Ressourcenkosten lassen sich nicht berechnen, (2) URK-Berücksichtigung ist mehr als die Ermittlung formeller Kostendeckungsgrade, (3) Berechnungsprobleme führen zu zweifelhaften Derivatkonzepten, (4) für eine Berechnung gibt es keine Rechtspflicht, (5) Berechnungsansätze können sich nicht ohne weiteres auf die Umweltökonomik berufen, (6) Berechnungsansätze sind teuer und zehren zu viel Zeit, (7) Berechnungsansätze lenken von den zentralen Herausforderungen ab, (8) Berechnungsansätze sind konzeptionell gar nicht erforderlich sowie (9) Berechnungsansätze schwächen die politische Legitimation einer Kostendeckungspolitik.
Art. 9 WRRL: Was bringt eine "Berechnung" von Umwelt- und Ressourcenkosten? - Teil 1: Neun Thesen gegen einen Berechnungszwang
Gawel, Erik (author)
Wasser und Abfall ; 16 ; 16-22
2014
7 Seiten, 21 Quellen
Article (Journal)
German
Für eine starke Peripherie in der Schweiz - Neun Thesen zur Gestaltung der Kulturlandschaft
Online Contents | 2004
|Online Contents | 2007
Umsetzung der WRRL an der Oder – von der WRRL-Bewirtschaftungsplanung zum integrativen Projekt
HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 2024
|