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Laut Statistik ereignen sich die meisten Forstunfälle bei Baumfällarbeiten. Aber auch das Holzrücken gehört zu den besonders gefährlichen Arbeiten, die ebenfalls tödliche Unfälle verursachen können. Daher hat die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die "Unfallverhütungsvorschriften Forsten" erlassen (VSG 4.3). Danach ist im motormanuellen Bereich grundsätzlich in Zweiergruppen zu arbeiten. Wenn kein Handyempfang gegeben ist, sogar in Dreier-Rotten. Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es im Bereich der mechanisierten Holzernte dann, wenn der Maschinenführer eine funktionierende Personennotrufanlage (PNA) mitführt. Auch in bäuerlichen Betrieben ist Alleinarbeit ausnahmeweise zulässig, "wenn die ständige Verbindung aufgrund betrieblicher oder technischer Gegebenheiten nicht zu gewährleisten ist, aber andere geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen sind". Die Technische Regel 1 (TR 1) des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hat den Titel "Funknotruf in der Forstwirtschaft". Sie enthält die Mindestanforderungen an Bau und Ausrüstung von derartigen Anlagen und deren sicheren Betrieb.
Laut Statistik ereignen sich die meisten Forstunfälle bei Baumfällarbeiten. Aber auch das Holzrücken gehört zu den besonders gefährlichen Arbeiten, die ebenfalls tödliche Unfälle verursachen können. Daher hat die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die "Unfallverhütungsvorschriften Forsten" erlassen (VSG 4.3). Danach ist im motormanuellen Bereich grundsätzlich in Zweiergruppen zu arbeiten. Wenn kein Handyempfang gegeben ist, sogar in Dreier-Rotten. Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es im Bereich der mechanisierten Holzernte dann, wenn der Maschinenführer eine funktionierende Personennotrufanlage (PNA) mitführt. Auch in bäuerlichen Betrieben ist Alleinarbeit ausnahmeweise zulässig, "wenn die ständige Verbindung aufgrund betrieblicher oder technischer Gegebenheiten nicht zu gewährleisten ist, aber andere geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen sind". Die Technische Regel 1 (TR 1) des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hat den Titel "Funknotruf in der Forstwirtschaft". Sie enthält die Mindestanforderungen an Bau und Ausrüstung von derartigen Anlagen und deren sicheren Betrieb.
Personen-Notruf-Anlagen im Wald
Benkel, Astrid (author)
AFZ/Der Wald ; 69 ; 40-41
2014
2 Seiten, 6 Bilder
Article (Journal)
German
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