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Anschluß von Feuerlöschanlagen an Trinkwassernetze
Direktanschlüsse von Feuerlöschanlagen an Trinkwassernetze sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Die Qualitätsansprüche werden in DIN 2000 definiert. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) befürchten nicht ohne Grund eine Kontamination des Trinkwassers. Ursachen sind neben einer Verschmutzung durch unsaubere Materialien eine längere Verweildauer des Wassers in Rohrleitungen und Behältern. Bei Temperaturen über 10 Grad C kann Trinkwasser aufkeimen und als Lebensmittel unbrauchbar werden. Die DIN 1988, Teil 1 bis 8, legt die Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen fest. Die WVU sind gesetzlich nicht verpflichtet, Feuerlöschanlagen in privaten Liegenschaften direkt anschließen zu lassen. Bei der Konzeption von Feuerlöschanlagen wird auf eine hohe Löschleistung Wert gelegt, die großdimensionierte Zuleitungen erforderlich macht. Tatsache ist, daß 77 % aller Brände von bis zu vier und 90 % von bis zu zehn oder weniger geöffneten Sprinklern gelöscht werden. Die geforderten Zufuhrleistungen sind praktisch nicht erforderlich und deshalb zu überdenken. Die Menge des stagnierenden und somit aufkeimungsgefährdeten Wassers kann durch richtig dimensionierte Rohrduchmesser meist geringgehalten werden. Ebenso die Wasserverluste bei notwendigen Leitungsspülungen. Bei sehr langen Leitungen können technische Einrichtungen den Spülwasserverbrauch reduzieren. Es ist noch immer umstritten, was als direkter (unmittelbarer) oder indirekter (mittelbarer) Anschluß zu betrachten ist. Der Löschwasserverbrauch wird in den meisten Fällen nicht über Zähleinrichtungen ermittelt. Um Kosten für großdimensionierte Zähleinrichtungen zu vermeiden sollten Verträge mit dem WVU ausgehandelt werden.
Anschluß von Feuerlöschanlagen an Trinkwassernetze
Direktanschlüsse von Feuerlöschanlagen an Trinkwassernetze sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Die Qualitätsansprüche werden in DIN 2000 definiert. Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) befürchten nicht ohne Grund eine Kontamination des Trinkwassers. Ursachen sind neben einer Verschmutzung durch unsaubere Materialien eine längere Verweildauer des Wassers in Rohrleitungen und Behältern. Bei Temperaturen über 10 Grad C kann Trinkwasser aufkeimen und als Lebensmittel unbrauchbar werden. Die DIN 1988, Teil 1 bis 8, legt die Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen fest. Die WVU sind gesetzlich nicht verpflichtet, Feuerlöschanlagen in privaten Liegenschaften direkt anschließen zu lassen. Bei der Konzeption von Feuerlöschanlagen wird auf eine hohe Löschleistung Wert gelegt, die großdimensionierte Zuleitungen erforderlich macht. Tatsache ist, daß 77 % aller Brände von bis zu vier und 90 % von bis zu zehn oder weniger geöffneten Sprinklern gelöscht werden. Die geforderten Zufuhrleistungen sind praktisch nicht erforderlich und deshalb zu überdenken. Die Menge des stagnierenden und somit aufkeimungsgefährdeten Wassers kann durch richtig dimensionierte Rohrduchmesser meist geringgehalten werden. Ebenso die Wasserverluste bei notwendigen Leitungsspülungen. Bei sehr langen Leitungen können technische Einrichtungen den Spülwasserverbrauch reduzieren. Es ist noch immer umstritten, was als direkter (unmittelbarer) oder indirekter (mittelbarer) Anschluß zu betrachten ist. Der Löschwasserverbrauch wird in den meisten Fällen nicht über Zähleinrichtungen ermittelt. Um Kosten für großdimensionierte Zähleinrichtungen zu vermeiden sollten Verträge mit dem WVU ausgehandelt werden.
Anschluß von Feuerlöschanlagen an Trinkwassernetze
Connection of fire extinguishing systems to drinking water-supply systems
Büssem, R. (author)
1995
4 Seiten, 5 Bilder
Article (Journal)
German
IuD Bahn | 1999
TIBKAT | 1983
|Tema Archive | 1999
Springer Verlag | 2019
|Sprinkler- und Feuerlöschanlagen
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