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Krankenhäuser sind aufgrund ihrer Aufgabenstellung oft sehr komplexe Gebilde. Einerseits sind es die technischen und organisatorischen Bereiche mit den Ver- und Entsorgungseinrichtungen über Läger, Aufenthaltsräume, Behandlungsräume bis hin zu hochtechnisierten Diagnoseeinrichtungen, Labors und Operationsräumen, andererseits ist Personal in unterschiedlichster Ausbildungsqualität vorhanden. Im Mittelpunkt stehen die Bettenabteilungen mit den mehr oder weniger bewegungseingeschränkten Patienten. Die Anforderungen an die Schadensverhütung sind dementsprechend umfangreich. Der rein bautechnische Bereich wird durch die Vorgaben des Baurechtes wie Landesbauordnung (LBO), Krankenhausbauordnung (KhBauVO) oder Sonderbauvorschriften weitgehend geregelt. Notwendig ist eine interne Brandschutzorganisation für den Brandfall, die die Einzelkomponenten Mensch, Technik und Behandlungsbereich verbindet. Organisatorische Grundvoraussetzung ist die Einrichtung und Besetzung der Funktion Brandschutzbeauftragter. Danach sind erforderlich: Gefahrenanalyse innerhalb des Hauses, Brandschutzplan, Brandschutzordnung für Patienten, Besucher und Klinikpersonal, Personalunterweisung, Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Bränden (Ausweichplätze innerhalb des Hauses für Patienten), Feuerwehrpläne mit Grundrissen und Rettungswegen in allen Geschossen, Notfallplan mit Festschreibung der Evakuierungsmaßnahmen intern und extern, Kliniknotbetrieb. Notwendig ist die Kommunikation zwischen Brandschutzbeauftragtem und Klinikpersonal. Ziel: umfassende Kenntnis der Hilfsmaßnahmen im Brandfall, Handhabung der Löschgeräte, Löschdecken, Fluchthauben, Eigen- und Fremdevakuierung. Übungen sind dazu unerläßlich. Für die Schulung sind Kenntnisse der Informationsaufnahmemöglichkeiten wichtig. Visuell können etwa 86 %, akustisch etwa 13 % aufgenommen werden. Die Auswahl der richtigen Ausbildungsmaßnahme ist deshalb von Bedeutung. Durch die direkte Einbindung des Personals in Übungen kann eine hohe Motivation erreicht werden. Die öffentlichen Versicherer bieten Unterrichtsmaterial in aufbereiteter Form an. Schulungen für Brandschutzbeauftragte werden vom Verband der Sachversicherer (VdS) angeboten.
Krankenhäuser sind aufgrund ihrer Aufgabenstellung oft sehr komplexe Gebilde. Einerseits sind es die technischen und organisatorischen Bereiche mit den Ver- und Entsorgungseinrichtungen über Läger, Aufenthaltsräume, Behandlungsräume bis hin zu hochtechnisierten Diagnoseeinrichtungen, Labors und Operationsräumen, andererseits ist Personal in unterschiedlichster Ausbildungsqualität vorhanden. Im Mittelpunkt stehen die Bettenabteilungen mit den mehr oder weniger bewegungseingeschränkten Patienten. Die Anforderungen an die Schadensverhütung sind dementsprechend umfangreich. Der rein bautechnische Bereich wird durch die Vorgaben des Baurechtes wie Landesbauordnung (LBO), Krankenhausbauordnung (KhBauVO) oder Sonderbauvorschriften weitgehend geregelt. Notwendig ist eine interne Brandschutzorganisation für den Brandfall, die die Einzelkomponenten Mensch, Technik und Behandlungsbereich verbindet. Organisatorische Grundvoraussetzung ist die Einrichtung und Besetzung der Funktion Brandschutzbeauftragter. Danach sind erforderlich: Gefahrenanalyse innerhalb des Hauses, Brandschutzplan, Brandschutzordnung für Patienten, Besucher und Klinikpersonal, Personalunterweisung, Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Bränden (Ausweichplätze innerhalb des Hauses für Patienten), Feuerwehrpläne mit Grundrissen und Rettungswegen in allen Geschossen, Notfallplan mit Festschreibung der Evakuierungsmaßnahmen intern und extern, Kliniknotbetrieb. Notwendig ist die Kommunikation zwischen Brandschutzbeauftragtem und Klinikpersonal. Ziel: umfassende Kenntnis der Hilfsmaßnahmen im Brandfall, Handhabung der Löschgeräte, Löschdecken, Fluchthauben, Eigen- und Fremdevakuierung. Übungen sind dazu unerläßlich. Für die Schulung sind Kenntnisse der Informationsaufnahmemöglichkeiten wichtig. Visuell können etwa 86 %, akustisch etwa 13 % aufgenommen werden. Die Auswahl der richtigen Ausbildungsmaßnahme ist deshalb von Bedeutung. Durch die direkte Einbindung des Personals in Übungen kann eine hohe Motivation erreicht werden. Die öffentlichen Versicherer bieten Unterrichtsmaterial in aufbereiteter Form an. Schulungen für Brandschutzbeauftragte werden vom Verband der Sachversicherer (VdS) angeboten.
Ansätze zur Verbesserung des Brandschutzes in Krankenhäusern
Attemps to improve fire protection in hospitals
Ross, K. (author)
1996
6 Seiten, 6 Tabellen
Article (Journal)
German
Verbesserung des Brandschutzes von Reisezugwagen
IuD Bahn | 1994
|Verbesserung des Brandschutzes in Lägern durch nichtautomatische Löschanlagen
Tema Archive | 1993
|TIBKAT | 2008
|Ingenieurmethoden des Brandschutzes
Wiley | 2005
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