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Brandursachenermittlung liefert Grundlage für Regreßmöglicheiten nach dem Produkthaftungsgesetz
Die Produktverantwortung und die daraus abgeleitete Haftung bei einem Versagen mit Folgeschäden ist seit dem 01.01.1990 durch das ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) geregelt. Demzufolge haftet ein Unternehmer für Schäden, die durch Fehler eines von ihm hergestellten oder in den Verkehr gebrachten Produktes entstanden sind. Der Geschädigte beziehungsweise der Versicherer trägt dabei die Beweislast für die Existenz des Produktfehlers, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem Schaden. Die Grundlage hierfür bildet das Sachverständigengutachten. Handelt es sich um einen Produktfehler, so muß der Sachverständige den Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem daraus entstandenen Schaden durch eine technische Beweisführung im Gutachten belegen können. Diese technische Beweisführung stellt bei der Ermittlung der Brandursache aufgrund des oft hohen Zerstörungsgrades eine Herausforderung dar. Das IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung), Kiel, ermöglicht hierbei durch Untersuchungen vor Ort, spezielle Laboruntersuchungen und Rekonstruktionen von Schadenfällen die Feststellung eventueller brandursächlicher Herstellungsfehler. Auf dieser Basis läßt sich die Grundlage für einen Regreß an den Hersteller schaffen. Anhand einer Brandursachenermittlung wird die Untersuchung eines Gerätedefekts beschrieben. Der Brandschaden ereignete sich in einem Einfamilienhaus. Die Versicherungsnehmerin wurde durch einen dumpfen Knall auf das Schadenereignis aufmerksam, stellte im Spitzboden ihres Hauses eines sehr starke Rauchentwicklung fest und alarmierte die Feuerwehr. Durch eine schnelle Feuerbekämpfung blieb der Brand auf den Toilettenraum im Dachgeschoß begrenzt. In dem Toilettenraum befanden sich vor Schadeneintritt neben den üblichen sanitären Einrichtungen ein Standspeicher mit Ausdehnungsgefäß sowie eine erst 6 Monate vor Schadeneintritt installierte, raumluftunabhängige Gastherme. Aufgrund des Brandspurenbildes am Inventar und an der Gastherme war feststellbar, daß der Brand durch einen Defekt dieses Gerätes verursacht worden war.
Brandursachenermittlung liefert Grundlage für Regreßmöglicheiten nach dem Produkthaftungsgesetz
Die Produktverantwortung und die daraus abgeleitete Haftung bei einem Versagen mit Folgeschäden ist seit dem 01.01.1990 durch das ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) geregelt. Demzufolge haftet ein Unternehmer für Schäden, die durch Fehler eines von ihm hergestellten oder in den Verkehr gebrachten Produktes entstanden sind. Der Geschädigte beziehungsweise der Versicherer trägt dabei die Beweislast für die Existenz des Produktfehlers, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem Schaden. Die Grundlage hierfür bildet das Sachverständigengutachten. Handelt es sich um einen Produktfehler, so muß der Sachverständige den Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem daraus entstandenen Schaden durch eine technische Beweisführung im Gutachten belegen können. Diese technische Beweisführung stellt bei der Ermittlung der Brandursache aufgrund des oft hohen Zerstörungsgrades eine Herausforderung dar. Das IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung), Kiel, ermöglicht hierbei durch Untersuchungen vor Ort, spezielle Laboruntersuchungen und Rekonstruktionen von Schadenfällen die Feststellung eventueller brandursächlicher Herstellungsfehler. Auf dieser Basis läßt sich die Grundlage für einen Regreß an den Hersteller schaffen. Anhand einer Brandursachenermittlung wird die Untersuchung eines Gerätedefekts beschrieben. Der Brandschaden ereignete sich in einem Einfamilienhaus. Die Versicherungsnehmerin wurde durch einen dumpfen Knall auf das Schadenereignis aufmerksam, stellte im Spitzboden ihres Hauses eines sehr starke Rauchentwicklung fest und alarmierte die Feuerwehr. Durch eine schnelle Feuerbekämpfung blieb der Brand auf den Toilettenraum im Dachgeschoß begrenzt. In dem Toilettenraum befanden sich vor Schadeneintritt neben den üblichen sanitären Einrichtungen ein Standspeicher mit Ausdehnungsgefäß sowie eine erst 6 Monate vor Schadeneintritt installierte, raumluftunabhängige Gastherme. Aufgrund des Brandspurenbildes am Inventar und an der Gastherme war feststellbar, daß der Brand durch einen Defekt dieses Gerätes verursacht worden war.
Brandursachenermittlung liefert Grundlage für Regreßmöglicheiten nach dem Produkthaftungsgesetz
Duvigneau, J.J. (author)
Schadenprisma ; 27 ; 20-24
1998
5 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
Brandursachenermittlung liefert Grundlagen für Regressmöglichkeiten nach dem Produkthaftungsgesetz
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|IFS - Brandursachenermittlung beim IFS
Online Contents | 1999