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Baustoffrecycling zwischen Immissionsschutzrecht und Abfallrecht
Vor dem Hintergrund öffentlicher Kritik an Überreglementierung und Behördenbürokratie befaßt sich der vorliegende Beitrag mit den Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften für Baustoffrecycling nach Immissionsschutzrecht und Abfallrecht. Die wirtschaftliche und technische Entwicklung hat auf die Dogmatik des Abfall- und Immissionsschutzrechts keine Rücksicht genommen. Deshalb ergeben sich nun Zuordnungs- und Auslegungsschwierigkeiten, die mitunter den Anlagenbetreibern wie auch den Behörden zu schaffen machen. Dreh- und Angelpunkt aller Rechtsfragen ist hierbei der Abfallbegriff, der auch nach Übernahme der europäischen Definition durch das KrW-/AbfG 1996 weiterhin für Diskussion sorgt. In der Regel ist davon auszugehen, daß mineralische Massen, die bei Abbruchmaßnahmen oder sonstigen Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus anfallen, Abfälle sind. Die ursprüngliche Zweckbestimmung der Baustoffe als Bestandteil einer baulichen Anlage entfällt oder wird aufgegeben, ohne daß ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle träte. Der Autor geht insbesondere auf 1. Deponierung, Verfüllung, Aufschüttung, 2. abfallrechtliche Nachweispflichten, 3. Anlagentypen nach Immissionsschutzrecht, 4. Standortfragen ein. Die Entsorgung von Bauabfällen hat sich innerhalb weniger Jahre vom reinen Deponiebetrieb zum technischen Sortier- und Verwerterbetrieb entwickelt, der den Markt mit qualitativ und preislich ansprechenden Rohstoffen beliefert. Die Stabilisierung und Weiterentiwcklung der Bauabfallentsorgung zu der gesetzlich gewollten Kreislaufwirtschaft dient gleichermaßen wirtschaftlichen und Umweltschutzbelangen, erfordert aber Abstimmung und Offenheit im Verhältnis zwischen Wirtschaft und staatlicher Kontrolle.
Baustoffrecycling zwischen Immissionsschutzrecht und Abfallrecht
Vor dem Hintergrund öffentlicher Kritik an Überreglementierung und Behördenbürokratie befaßt sich der vorliegende Beitrag mit den Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften für Baustoffrecycling nach Immissionsschutzrecht und Abfallrecht. Die wirtschaftliche und technische Entwicklung hat auf die Dogmatik des Abfall- und Immissionsschutzrechts keine Rücksicht genommen. Deshalb ergeben sich nun Zuordnungs- und Auslegungsschwierigkeiten, die mitunter den Anlagenbetreibern wie auch den Behörden zu schaffen machen. Dreh- und Angelpunkt aller Rechtsfragen ist hierbei der Abfallbegriff, der auch nach Übernahme der europäischen Definition durch das KrW-/AbfG 1996 weiterhin für Diskussion sorgt. In der Regel ist davon auszugehen, daß mineralische Massen, die bei Abbruchmaßnahmen oder sonstigen Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus anfallen, Abfälle sind. Die ursprüngliche Zweckbestimmung der Baustoffe als Bestandteil einer baulichen Anlage entfällt oder wird aufgegeben, ohne daß ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle träte. Der Autor geht insbesondere auf 1. Deponierung, Verfüllung, Aufschüttung, 2. abfallrechtliche Nachweispflichten, 3. Anlagentypen nach Immissionsschutzrecht, 4. Standortfragen ein. Die Entsorgung von Bauabfällen hat sich innerhalb weniger Jahre vom reinen Deponiebetrieb zum technischen Sortier- und Verwerterbetrieb entwickelt, der den Markt mit qualitativ und preislich ansprechenden Rohstoffen beliefert. Die Stabilisierung und Weiterentiwcklung der Bauabfallentsorgung zu der gesetzlich gewollten Kreislaufwirtschaft dient gleichermaßen wirtschaftlichen und Umweltschutzbelangen, erfordert aber Abstimmung und Offenheit im Verhältnis zwischen Wirtschaft und staatlicher Kontrolle.
Baustoffrecycling zwischen Immissionsschutzrecht und Abfallrecht
Rules concerning the recycling of building construction material
Fröhlich, W. (author)
UPR - Umwelt- und Planungsrecht ; 19 ; 255-259
1999
5 Seiten, Quellen
Article (Journal)
German
Abhandlungen - Baustoffrecycling zwischen Immissionsschutzrecht und Abfallrecht
Online Contents | 1999
|IuD Bahn | 1996
|Weiterbildungsstudium Baustoffrecycling
Online Contents | 2003
Springer Verlag | 2011
|Online Contents | 2011
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