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Brände in Verkehrstunneln entstehen durch Unfälle, elektrische Defekte oder Sabotage. Beim Tunnelbau entstehen Brände durch offenes Feuer beim Schneiden, Schweißen, Rauchen oder durch mechanische oder elektrische Defekte beim Umgang mit brennbaren Gasen, Ölen, Fetten, Plasten und Farben sowie Förderbändern. Oberstes Gebot bei Bränden ist Rettung und Schutz von Menschenleben, Löschung des Feuers, Erhaltung des Bauwerks, Untersuchung der Brandursache und danach Maßnahmen zur Verhütung weiterer Brände. Tunnelbrände gehen oft mit schweren Gesundheitsschäden oder gar tödlichen Verletzungen einher. Brennende Öle, Kraftstoffe, Plaste und Farben bilden bis 1350 Grad C Temperatur giftige Gase und erstickenden Rauch und lassen sogar den Betonausbau einbrechen. Die finanziellen Schäden sind enorm. In Vorbereitung befindliche europäische Sicherheitsstandards für Tunnelbaumaschinen enthalten eine Reihe Brandschutzbestimmungen, wie: 1. Tunnelschildvortriebsmaschinen müssen gut begehbare Fluchtwege für Anlagenfahrer haben und die entstehenden Gase schnell abführen. 2. Brennbares Material beim Maschinenbau darf nicht verwendet werden. Polsterung, Isolierung usw. müssen feuerfest sein, Hydrauliköl darf nur in äußerst minimalem Umfang austreten, Speichertanks müssen Warnanlagen für zu niedrigen oder hohen Füllstand haben. 3. Fahrbare oder tragbare Feuerlöschgeräte müssen vorhanden und stets einsatzbereit sein. Sie dürfen nur voll gefüllt abgestellt werden, der Zugang zu den Geräten darf nicht verstellt werden. Ihre Stationierung an brandgefährdeten Örtern mit z. B. Triebwerken, Öltanks, Elektroschaltstellen, Umformern ist verboten. Unbefugtes Benutzen 'aus Spaß' kann schlimme Folgen haben, wenn die Geräte im Ernstfall nicht funktionieren. Eine Reihe einschlägiger Fachfirmen bieten ihre Feuerlöschgeräte zum Kauf an und untersuchen das Brandverhalten in Tunneln in europäischem Maßstab.
Brände in Verkehrstunneln entstehen durch Unfälle, elektrische Defekte oder Sabotage. Beim Tunnelbau entstehen Brände durch offenes Feuer beim Schneiden, Schweißen, Rauchen oder durch mechanische oder elektrische Defekte beim Umgang mit brennbaren Gasen, Ölen, Fetten, Plasten und Farben sowie Förderbändern. Oberstes Gebot bei Bränden ist Rettung und Schutz von Menschenleben, Löschung des Feuers, Erhaltung des Bauwerks, Untersuchung der Brandursache und danach Maßnahmen zur Verhütung weiterer Brände. Tunnelbrände gehen oft mit schweren Gesundheitsschäden oder gar tödlichen Verletzungen einher. Brennende Öle, Kraftstoffe, Plaste und Farben bilden bis 1350 Grad C Temperatur giftige Gase und erstickenden Rauch und lassen sogar den Betonausbau einbrechen. Die finanziellen Schäden sind enorm. In Vorbereitung befindliche europäische Sicherheitsstandards für Tunnelbaumaschinen enthalten eine Reihe Brandschutzbestimmungen, wie: 1. Tunnelschildvortriebsmaschinen müssen gut begehbare Fluchtwege für Anlagenfahrer haben und die entstehenden Gase schnell abführen. 2. Brennbares Material beim Maschinenbau darf nicht verwendet werden. Polsterung, Isolierung usw. müssen feuerfest sein, Hydrauliköl darf nur in äußerst minimalem Umfang austreten, Speichertanks müssen Warnanlagen für zu niedrigen oder hohen Füllstand haben. 3. Fahrbare oder tragbare Feuerlöschgeräte müssen vorhanden und stets einsatzbereit sein. Sie dürfen nur voll gefüllt abgestellt werden, der Zugang zu den Geräten darf nicht verstellt werden. Ihre Stationierung an brandgefährdeten Örtern mit z. B. Triebwerken, Öltanks, Elektroschaltstellen, Umformern ist verboten. Unbefugtes Benutzen 'aus Spaß' kann schlimme Folgen haben, wenn die Geräte im Ernstfall nicht funktionieren. Eine Reihe einschlägiger Fachfirmen bieten ihre Feuerlöschgeräte zum Kauf an und untersuchen das Brandverhalten in Tunneln in europäischem Maßstab.
Fire underground
Brände in Straßentunneln und Eisenbahntunneln
Pearse, G. (author)
World Tunnelling ; 8 ; 73-80
1995
6 Seiten, 10 Bilder, 4 Tabellen
Article (Journal)
English
British Library Online Contents | 1995
Engineering Index Backfile | 1939
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