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Brandschutz aus zivilrechtlicher Sicht
In zivilrechtlicher Hinsicht ist unklar, welche Brandschutzleistungen Architekten und Ingenieuren obliegen und worin der jeweilige, werkvertragliche Brandschutz‐Erfolg von Architekten und Ingenieuren besteht. Um Klarheit über das jeweils werkvertraglich Geschuldete zu erhalten und Haftungsrisiken möglichst zu reduzieren, empfiehlt es sich deshalb, im jeweiligen Architekten‐/Ingenieurvertrag detailliert zu regeln, welche Brandschutzleistungen konkret zu erbringen sind. Dadurch setzen sich Architekten und Ingenieure in die Lage, ihre eigenen Brandschutzplanungs‐ und Bauüberwachungsleistungen zielgerichtet und vertragskonform erbringen zu können, ihrem Auftraggeber eine auch hinsichtlich des Brandschutzes abnahmereife Leistung zu präsentieren und eine eigene Haftung wegen etwaiger Brandschutzmängel möglichst vermeiden zu können.
Das AHO‐Heft Nr. 17 „Leistungen für Brandschutz“, 3. Aufl. 2015, bietet für solche vertraglichen Brandschutzvereinbarungen eine gute Hilfestellung, sollte allerdings insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der Bauüberwachungsleistungen noch näher präzisiert werden.
Brandschutz aus zivilrechtlicher Sicht
In zivilrechtlicher Hinsicht ist unklar, welche Brandschutzleistungen Architekten und Ingenieuren obliegen und worin der jeweilige, werkvertragliche Brandschutz‐Erfolg von Architekten und Ingenieuren besteht. Um Klarheit über das jeweils werkvertraglich Geschuldete zu erhalten und Haftungsrisiken möglichst zu reduzieren, empfiehlt es sich deshalb, im jeweiligen Architekten‐/Ingenieurvertrag detailliert zu regeln, welche Brandschutzleistungen konkret zu erbringen sind. Dadurch setzen sich Architekten und Ingenieure in die Lage, ihre eigenen Brandschutzplanungs‐ und Bauüberwachungsleistungen zielgerichtet und vertragskonform erbringen zu können, ihrem Auftraggeber eine auch hinsichtlich des Brandschutzes abnahmereife Leistung zu präsentieren und eine eigene Haftung wegen etwaiger Brandschutzmängel möglichst vermeiden zu können.
Das AHO‐Heft Nr. 17 „Leistungen für Brandschutz“, 3. Aufl. 2015, bietet für solche vertraglichen Brandschutzvereinbarungen eine gute Hilfestellung, sollte allerdings insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der Bauüberwachungsleistungen noch näher präzisiert werden.
Brandschutz aus zivilrechtlicher Sicht
Fouad, Nabil A. (editor) / Reichelt, Klaus‐Udo (author)
Bauphysik Kalender 2016 ; 97-113
2016-04-05
17 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
English
stichprobenartige Kontrolle , gefahrenträchtige Arbeiten , Grundsatz der Wirtschaftlichkeit , sicherster Weg , Stand der Technik , Brandschutz‐Schnittstellen , Verwendbarkeitsnachweis , Grundleistung , werkvertraglich geschuldeter Erfolg , Anerkannte Regel der Technik , DIN‐Normen , üblicher Qualitäts‐ u. Komfortstandard , Koordinierungsaufgaben von Architekten , Prüfen auf prinzipielle Übereinstimmung , Kontrolle der Ausführungsplanung , erhöhter Brandschutz , Berufsbilder , HOAI , Bauüberwachung , schwierige , AHO‐Heft Nr. 17 „Brandschutz“ , kritische Bauabschnitte , Plausibilitätskontrolle , Besondere Leistungen , handwerkliche Selbstverständlichkeiten , Mindestbrandschutz
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