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Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten
Die Landesbauordnungen wurden hinsichtlich der Verwendung von Bauprodukten an das europäische Bauproduktenrecht angeglichen. Wesentliches Element ist, dass die Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten unter Berücksichtigung der Grundanforderungen an Bauwerke zu bestimmen sind. Die Landesbauordnungen verstehen hierbei die Verwendung von Bauprodukten als Bauart, die als das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen definiert sind.
Die für die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten erforderlichen baurechtlichen Nachweise sowie die zugehörigen Übereinstimmungsnachweise bzw. die Systeme‐Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit werden dargestellt.
Die bauwerksbezogenen Anforderungen werden durch die Muster‐Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) näher konkretisiert. Den am Bau Beteiligten soll es ermöglicht werden, aus den Regelungen der Landesbauordnungen und der auf ihrer Grundlage erlassenen MVV TB auf rechtssichere Weise abzuleiten, welche Leistungen ein Produkt erbringen muss, um im konkreten Verwendungszusammenhang die Bauwerksanforderungen zu erfüllen.
Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten
Die Landesbauordnungen wurden hinsichtlich der Verwendung von Bauprodukten an das europäische Bauproduktenrecht angeglichen. Wesentliches Element ist, dass die Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten unter Berücksichtigung der Grundanforderungen an Bauwerke zu bestimmen sind. Die Landesbauordnungen verstehen hierbei die Verwendung von Bauprodukten als Bauart, die als das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen definiert sind.
Die für die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten erforderlichen baurechtlichen Nachweise sowie die zugehörigen Übereinstimmungsnachweise bzw. die Systeme‐Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit werden dargestellt.
Die bauwerksbezogenen Anforderungen werden durch die Muster‐Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) näher konkretisiert. Den am Bau Beteiligten soll es ermöglicht werden, aus den Regelungen der Landesbauordnungen und der auf ihrer Grundlage erlassenen MVV TB auf rechtssichere Weise abzuleiten, welche Leistungen ein Produkt erbringen muss, um im konkreten Verwendungszusammenhang die Bauwerksanforderungen zu erfüllen.
Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten
Fouad, Nabil A. (editor) / Proschek, Peter (author)
Bauphysik Kalender 2021 ; 17-31
2021-05-12
15 pages
Article/Chapter (Book)
Electronic Resource
German
Europäische Technische Bewertung , allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis , allgemeine Bauartgenehmigung , Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall , Technische Baubestimmungen , Bauprodukte , Verwendbarkeit von Bauprodukten , Leistungserklärung , allgemeine bauaufsichtliche Zulassung , harmonisierte europäische Produktnorm , harmonisierte europäische Spezifikation , Zuordnung der Klassen zu den bauaufsichtliche Anforderungen , Abweichung , Landesbauordnung , Bauproduktenverordnung , Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit , Übereinstimmungsnachweis , Muster‐Verwaltungsvorschrift , Übereinstimmungserklärung , Bauarten , vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Wiley | 2020
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