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Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Der neue Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
Das Europäische Parlament und der Rat der EU erließen am 23.10.07 die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung Anfang Dezember 2009 in Kraft und schafft damit für den ÖPNV in den Mitgliedstaaten einen neuen Rechtsrahmen. Die Verordnung wird mit ihren rechtlichen Elementen beschrieben: Rechtsetzungsverfahren; Zweck und Anwendungsbereich; Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; Vorrang des europäischen Vergaberechts; wettbewerbliche Vergabe; Direktvergabe; Inhalt öffentlicher Dienstleistungsverträge; Laufzeiten; Rechtsschutz; Veröffentlichungspflichten; Notifizierung; In-Kraft-Treten und Übergangsregelung. Auswirkungen hat die Verordnung zwangsläufig auf das deutsche Personenbeförderungsrecht (PBefG) und erfordern Modifikationen innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist: Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Subunternehmerleistungen; Dienstleistungskonzessionen u.a.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Der neue Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
Das Europäische Parlament und der Rat der EU erließen am 23.10.07 die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung Anfang Dezember 2009 in Kraft und schafft damit für den ÖPNV in den Mitgliedstaaten einen neuen Rechtsrahmen. Die Verordnung wird mit ihren rechtlichen Elementen beschrieben: Rechtsetzungsverfahren; Zweck und Anwendungsbereich; Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; Vorrang des europäischen Vergaberechts; wettbewerbliche Vergabe; Direktvergabe; Inhalt öffentlicher Dienstleistungsverträge; Laufzeiten; Rechtsschutz; Veröffentlichungspflichten; Notifizierung; In-Kraft-Treten und Übergangsregelung. Auswirkungen hat die Verordnung zwangsläufig auf das deutsche Personenbeförderungsrecht (PBefG) und erfordern Modifikationen innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist: Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen; Subunternehmerleistungen; Dienstleistungskonzessionen u.a.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Der neue Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
Verkehr und Technik ; 61 ; 75-81
01.01.2008
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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