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Die Veröffentlichungspflichten nach der VO 1370/07
Zum 3.12.2009 wird die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft treten. Sie führt zu verschärften Transparenzpflichten bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Wettbewerb um die Verkehrsbedienung gewinnt an Bedeutung, da mindestens 12 Monate vor der Gewährung öffentlicher Mittel die beabsichtigte Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert werden muss. Die Verordnung ist verbindlich, unabhängig von einer Novellierung des nationalen Rechts für Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand gleichermaßen. Daher sind die kommunalen und regionalen ÖPNV-Aufgabenträger aufgerufen, sich bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für Verkehrsdienste auf die Direktanwendung der Verordnung vorzubereiten. Für sie stellen sich insbesondere im Rahmen der Transparenzpflichten ab dem 3.12.2009 zwei Fragen: Welche Informationen müssen vor Einleitung eines Vergabeverfahrens veröffentlicht werden? Welche Informationen müssen unterjährig bekannt gemacht werden? Der Beitrag beschreibt, was die zuständigen Behörden ab Dezember 2009 zu tun haben (Vorabveröffentlichung, Jahresbericht, Veröffentlichungspflichten bei Finanzierung des ÖPNV über eine allgemeine Vorschrift).
Die Veröffentlichungspflichten nach der VO 1370/07
Zum 3.12.2009 wird die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft treten. Sie führt zu verschärften Transparenzpflichten bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Wettbewerb um die Verkehrsbedienung gewinnt an Bedeutung, da mindestens 12 Monate vor der Gewährung öffentlicher Mittel die beabsichtigte Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert werden muss. Die Verordnung ist verbindlich, unabhängig von einer Novellierung des nationalen Rechts für Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand gleichermaßen. Daher sind die kommunalen und regionalen ÖPNV-Aufgabenträger aufgerufen, sich bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln für Verkehrsdienste auf die Direktanwendung der Verordnung vorzubereiten. Für sie stellen sich insbesondere im Rahmen der Transparenzpflichten ab dem 3.12.2009 zwei Fragen: Welche Informationen müssen vor Einleitung eines Vergabeverfahrens veröffentlicht werden? Welche Informationen müssen unterjährig bekannt gemacht werden? Der Beitrag beschreibt, was die zuständigen Behörden ab Dezember 2009 zu tun haben (Vorabveröffentlichung, Jahresbericht, Veröffentlichungspflichten bei Finanzierung des ÖPNV über eine allgemeine Vorschrift).
Die Veröffentlichungspflichten nach der VO 1370/07
Verkehr und Technik ; 62 ; 299-302
01.01.2009
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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