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Der Genehmigungswettbewerb unter dem Regime der VO 1370/2007
Vor der Aufnahme des Betriebs von Linienverkehr im ÖPNV muss ein Unternehmer - auch nach In-Kraft-Treten der VO 1370/2007 und der weiterhin fehlenden Novellierung des PBefG - eine Genehmigung für den jeweiligen Verkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einholen. Dadurch wird die Ausübung des Berufs des Verkehrsunternehmers unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Entscheidung über Erteilung bzw. Versagung der beantragten genehmigung stellt somit eine Entscheidung über die Zulassung zum Beruf dar. Zukünftig wird der Marktzugang der dann kommerziellen (eigenwirtschaftlichen) bzw. nicht-kommerziellen (gemeinwirtschaftlichen) Verkehre wird sich nur nach § 13 PBefG richten und § 13a PBefG wir wohl keine rolle mehr spielen. Der Autor erläutert und kommentiert das Genehmigungsverfahren und die Genehmigungsentscheidung und führt im Fazit an, dass bei nach der Novellierung eventuell noch möglichen kommerziellen Verkehren verfahrensrechtliche und entscheidungserheblichen Kriterien besser als im derzeit gültigen PBefG geregelt sein sollten. Nur so wird aus dem Genehmigungswettbewerb ein "Ausschreibungsverfahren im weiteren Sinne", wie im BVerwG ausgeführt.
Der Genehmigungswettbewerb unter dem Regime der VO 1370/2007
Vor der Aufnahme des Betriebs von Linienverkehr im ÖPNV muss ein Unternehmer - auch nach In-Kraft-Treten der VO 1370/2007 und der weiterhin fehlenden Novellierung des PBefG - eine Genehmigung für den jeweiligen Verkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einholen. Dadurch wird die Ausübung des Berufs des Verkehrsunternehmers unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Entscheidung über Erteilung bzw. Versagung der beantragten genehmigung stellt somit eine Entscheidung über die Zulassung zum Beruf dar. Zukünftig wird der Marktzugang der dann kommerziellen (eigenwirtschaftlichen) bzw. nicht-kommerziellen (gemeinwirtschaftlichen) Verkehre wird sich nur nach § 13 PBefG richten und § 13a PBefG wir wohl keine rolle mehr spielen. Der Autor erläutert und kommentiert das Genehmigungsverfahren und die Genehmigungsentscheidung und führt im Fazit an, dass bei nach der Novellierung eventuell noch möglichen kommerziellen Verkehren verfahrensrechtliche und entscheidungserheblichen Kriterien besser als im derzeit gültigen PBefG geregelt sein sollten. Nur so wird aus dem Genehmigungswettbewerb ein "Ausschreibungsverfahren im weiteren Sinne", wie im BVerwG ausgeführt.
Der Genehmigungswettbewerb unter dem Regime der VO 1370/2007
Verkehr und Technik ; 64 ; 107-111
01.01.2011
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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