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Lärmreduktion im Schienenverkehr - ein systematischer Ansatz
Zahlreiche Untersuchungen zum Thema Lärmbekämpfung im Schienenverkehr, wie das EU-Projekt STAIRRS, kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl aus betriebswirtschaftlicher wie aus volkswirtschaftlicher Sicht Maßnahmen an der Quelle gegenüber anderen zu bevorzugen sind. Das Problem ist, dass neue Richtlinien die Geräuschemission nur für neu zugelassene Schienenfahrzeuge limitieren. Sowohl die 1993 in Kraft getretenen österreichischen Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung als auch die TSI der EU haben keinerlei Auswirkung auf bestehendes Wagenmaterial. Die Wirkung leiser Wagen in einem Zugverband ist erst ab einem Anteil von ca. 90 % wahrnehmbar, so dass die positive Wirkung der legislativen Maßnahmen erst bis 2045 spürbar sind, da der Großteil heutigen lauten Wagen aus der Flotte ausgeschieden wäre. Dabei liegt das Grundproblem bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Quelle in der Verteilung der Verantwortlichkeiten: sie liegt bei dem Infrastrukturbetreiber und nicht beim Verursacher, dem EVU bzw. Wageneigentümer. Als Steuerungsmechanismus sind wirtschaftliche Anreize geeignet, wie zum Beispiel ein "Lärmabhängiges Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE)". Dafür fehlen jedoch die Rahmenbedingungen, die vom Gesetzgeber noch zu schaffen sind, damit diese Maßnahmen umsetzbar werden. Die Wirkung von Steuerungsmechanismen in der Gesellschaftsstruktur der Eisenbahnen sowie die dafür notwendigen Voraussetzungen werden anhand des entwickelten Managementmodells aus Sicht der drei Bereiche Infrastruktur, Fahrzeuge und Betrieb näher erläutert.
Lärmreduktion im Schienenverkehr - ein systematischer Ansatz
Zahlreiche Untersuchungen zum Thema Lärmbekämpfung im Schienenverkehr, wie das EU-Projekt STAIRRS, kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl aus betriebswirtschaftlicher wie aus volkswirtschaftlicher Sicht Maßnahmen an der Quelle gegenüber anderen zu bevorzugen sind. Das Problem ist, dass neue Richtlinien die Geräuschemission nur für neu zugelassene Schienenfahrzeuge limitieren. Sowohl die 1993 in Kraft getretenen österreichischen Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung als auch die TSI der EU haben keinerlei Auswirkung auf bestehendes Wagenmaterial. Die Wirkung leiser Wagen in einem Zugverband ist erst ab einem Anteil von ca. 90 % wahrnehmbar, so dass die positive Wirkung der legislativen Maßnahmen erst bis 2045 spürbar sind, da der Großteil heutigen lauten Wagen aus der Flotte ausgeschieden wäre. Dabei liegt das Grundproblem bei der Umsetzung von Maßnahmen an der Quelle in der Verteilung der Verantwortlichkeiten: sie liegt bei dem Infrastrukturbetreiber und nicht beim Verursacher, dem EVU bzw. Wageneigentümer. Als Steuerungsmechanismus sind wirtschaftliche Anreize geeignet, wie zum Beispiel ein "Lärmabhängiges Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE)". Dafür fehlen jedoch die Rahmenbedingungen, die vom Gesetzgeber noch zu schaffen sind, damit diese Maßnahmen umsetzbar werden. Die Wirkung von Steuerungsmechanismen in der Gesellschaftsstruktur der Eisenbahnen sowie die dafür notwendigen Voraussetzungen werden anhand des entwickelten Managementmodells aus Sicht der drei Bereiche Infrastruktur, Fahrzeuge und Betrieb näher erläutert.
Lärmreduktion im Schienenverkehr - ein systematischer Ansatz
Reducing the noise of railway traffic - a systematic approach
Ostermann, Norbert (Autor:in) / Hierzer, Ruth (Autor:in) / Herr Roland Heinisch u.a. Postfach 100751 64207 Darmstadt
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 59 ; 392-395
01.01.2010
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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