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§ 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
Die Vorschrift wurde mit der HOAI 2021 angepasst. Absatz 1 wurde geändert. In Absatz 5 hat die Textform die Schriftform ersetzt, um die Vorschrift an § 7 Absatz 1 Satz 1 anzugleichen. Absatz 6 (Technische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken mit großer Längenausdehnung) wurde aufgehoben.
§ 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
Die Vorschrift wurde mit der HOAI 2021 angepasst. Absatz 1 wurde geändert. In Absatz 5 hat die Textform die Schriftform ersetzt, um die Vorschrift an § 7 Absatz 1 Satz 1 anzugleichen. Absatz 6 (Technische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken mit großer Längenausdehnung) wurde aufgehoben.
§ 56 Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
Siemon, Klaus D. (Autor:in) / Averhaus, Ralf (Autor:in)
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden ; Kapitel: 57 ; 285-289
06.10.2023
5 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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