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Brandschutz bei Schienenfahrzeugen für den Nachtreiseverkehr
Einen besonderen Bereich stellt der Brandschutz in Schienenfahrzeugen des Nachtreiseverkehrs dar. Dabei sind andere Voraussetzungen und Einflüsse zu beachten als bei Fahrzeugen des Tagesverkehrs. Dazu gehört die Installation einer nachweislich funktionierenden Brandmeldetechnik und Alarmierungstechnik, die autarke Regelung der Luftbehandlungstechnik im Falle eines fahrzeuginternen oder fahrzeugexternen Brandes sowie die situationsbedingte Fluchtweganzeige und, abhängig von der Fluchtweggestaltung, eine zeitlich versetzte Bereichsalarmierung. Zudem sollte der Fahrzeugbesteller detaillierter als bisher in den Lastenheften formulieren. Der Fahrzeughersteller sollte Brandrisikoanalysen durchführen. Gutachter sollten frühzeitig an Besteller und Hersteller herantreten und ihre Unterstützung bei der Fahrzeugkonzipierung und Fahrzeugkonstruktion anbieten. Die Zulassungsbehörde sollte von den Auftraggebern vermehrt eine systemorientierte Nachweisführung unter Beachtung der Schutzziele einfordern. Der europäische Normungsprozeß wird in den nächsten Jahren die gegenwärtig zum Teil unterschiedlichen Anforderungen zusammenführen, aber auch noch fehlende Punkte aus Sicht der Schutzzielgewährleistung ergänzen müssen.
Brandschutz bei Schienenfahrzeugen für den Nachtreiseverkehr
Einen besonderen Bereich stellt der Brandschutz in Schienenfahrzeugen des Nachtreiseverkehrs dar. Dabei sind andere Voraussetzungen und Einflüsse zu beachten als bei Fahrzeugen des Tagesverkehrs. Dazu gehört die Installation einer nachweislich funktionierenden Brandmeldetechnik und Alarmierungstechnik, die autarke Regelung der Luftbehandlungstechnik im Falle eines fahrzeuginternen oder fahrzeugexternen Brandes sowie die situationsbedingte Fluchtweganzeige und, abhängig von der Fluchtweggestaltung, eine zeitlich versetzte Bereichsalarmierung. Zudem sollte der Fahrzeugbesteller detaillierter als bisher in den Lastenheften formulieren. Der Fahrzeughersteller sollte Brandrisikoanalysen durchführen. Gutachter sollten frühzeitig an Besteller und Hersteller herantreten und ihre Unterstützung bei der Fahrzeugkonzipierung und Fahrzeugkonstruktion anbieten. Die Zulassungsbehörde sollte von den Auftraggebern vermehrt eine systemorientierte Nachweisführung unter Beachtung der Schutzziele einfordern. Der europäische Normungsprozeß wird in den nächsten Jahren die gegenwärtig zum Teil unterschiedlichen Anforderungen zusammenführen, aber auch noch fehlende Punkte aus Sicht der Schutzzielgewährleistung ergänzen müssen.
Brandschutz bei Schienenfahrzeugen für den Nachtreiseverkehr
Fire protection in railway vehicles
Heyn, Jürgen (Autor:in)
Der Eisenbahningenieur ; 56 ; 29-37
2005
9 Seiten, 12 Bilder, 16 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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