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Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr
Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
Verglichen und analysiert wird die am 11. April 2007 in Kraft getretene neue Verordnung zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal im Personen- und Güterverkehr (EG) Nr. 561/2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bezüglich ihrer Zeithorizonte, die Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten betreffend. Die Zeithorizonte liegen innerhalb eines Tages, einer Woche und wochenübergreifend. Der Vergleich ist übersichtlich in Tabellenform abgebildet. An vielen Stellen weichen die Verordnungen nur im detail voneinander ab. Eine wesentliche Änderung betrifft die Abschaffung der 12-Tage-Ausnahmeregel für den Personenverkehr, was z. B. bedeutet, dass eine Busreise, die länger als sechs Tage dauert, nicht mehr mit nur einem Fahrer angeboten werden darf, wenn dieser nicht mindestens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhält. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen sind mit der neuen Verordnung schlechter gestellt als mit der alten. Es ist daher bei Busreisen mit Preissteigerungen von bis zu 15 % zu rechnen oder mit anderen Anpassungsmaßnahmen.
Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr
Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
Verglichen und analysiert wird die am 11. April 2007 in Kraft getretene neue Verordnung zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal im Personen- und Güterverkehr (EG) Nr. 561/2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bezüglich ihrer Zeithorizonte, die Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten betreffend. Die Zeithorizonte liegen innerhalb eines Tages, einer Woche und wochenübergreifend. Der Vergleich ist übersichtlich in Tabellenform abgebildet. An vielen Stellen weichen die Verordnungen nur im detail voneinander ab. Eine wesentliche Änderung betrifft die Abschaffung der 12-Tage-Ausnahmeregel für den Personenverkehr, was z. B. bedeutet, dass eine Busreise, die länger als sechs Tage dauert, nicht mehr mit nur einem Fahrer angeboten werden darf, wenn dieser nicht mindestens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhält. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen sind mit der neuen Verordnung schlechter gestellt als mit der alten. Es ist daher bei Busreisen mit Preissteigerungen von bis zu 15 % zu rechnen oder mit anderen Anpassungsmaßnahmen.
Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterverkehr
Vergleich der neuen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der alten Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
Driving and rest periods in passenger and freight transport
Internationales Verkehrswesen ; 60 ; 32-34
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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