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Trassenpreise und Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsverkehr
Infrastruktur-Benutzungsgebühren (Trassenpreise etc.) regeln die finanzielle Beziehung zwischen EVU und IM/EIB und beeinflussen die Art der Infrstrukturnutzung insbesondere bei der Nutzung durch mehrere konkurrierende EVU. Die Höhe der Trassenpreise wirkt sich auf die Nutzung - z. B. der Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsstrecken - und auf den Modal-Split zwischen Schienenpersonenverkehr und Luftverkehr aus, was eine sorgfältige Preisabwägung erfordert. Die Gebühren können entweder nach dem Grenzkostenprinzip (Marginalkosten, MC) erhoben werden, d. h. es werden die Kosten herangezogen, die ein zusätzlicher Zug auf den Gleisen verursacht, oder nach dem zweiten Prinzip erhoben werden, bei dem die Preisgestaltung oberhalb der Marginalkosten erfolgt. Europäische Regeln legen fest, dass die Grundlage der Gebührenfestlegung auf den sozialen Grenz- oder Marginalkosten (SRSMC) beruht, Zuschläge sind erlaubt, falls finanzieller Bedarf besteht. Die SRSMC dürften 2 €/Zugkm nicht überschreiten und die auf den sozialen Marginalkosten basierenden Gebühren optimaler Höhe nicht 6,4 €/Zugkm. In der Studie werden Trassenpreis-Berechnungen vorgestellt und mögliche Auswirkungen der berechneten Trassenpreise auf die Streckennutzung und den Modal-Split HGV/Luftverkehr abgeleitet.
Trassenpreise und Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsverkehr
Infrastruktur-Benutzungsgebühren (Trassenpreise etc.) regeln die finanzielle Beziehung zwischen EVU und IM/EIB und beeinflussen die Art der Infrstrukturnutzung insbesondere bei der Nutzung durch mehrere konkurrierende EVU. Die Höhe der Trassenpreise wirkt sich auf die Nutzung - z. B. der Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsstrecken - und auf den Modal-Split zwischen Schienenpersonenverkehr und Luftverkehr aus, was eine sorgfältige Preisabwägung erfordert. Die Gebühren können entweder nach dem Grenzkostenprinzip (Marginalkosten, MC) erhoben werden, d. h. es werden die Kosten herangezogen, die ein zusätzlicher Zug auf den Gleisen verursacht, oder nach dem zweiten Prinzip erhoben werden, bei dem die Preisgestaltung oberhalb der Marginalkosten erfolgt. Europäische Regeln legen fest, dass die Grundlage der Gebührenfestlegung auf den sozialen Grenz- oder Marginalkosten (SRSMC) beruht, Zuschläge sind erlaubt, falls finanzieller Bedarf besteht. Die SRSMC dürften 2 €/Zugkm nicht überschreiten und die auf den sozialen Marginalkosten basierenden Gebühren optimaler Höhe nicht 6,4 €/Zugkm. In der Studie werden Trassenpreis-Berechnungen vorgestellt und mögliche Auswirkungen der berechneten Trassenpreise auf die Streckennutzung und den Modal-Split HGV/Luftverkehr abgeleitet.
Trassenpreise und Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsverkehr
Rail infrastructure charges and competitiveness of high speed service
Sánchez Borrà, Marta (author) / López Pita, André (author) / Herr Roland Heinisch u.a. Postfach 100751 64207 Darmstadt
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 60 ; 41-45
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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