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Sozialrechtlich gesichert
Flexible Arbeitszeit
Rückwirkend zum 1.8.1998 ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen in Kraft getreten. Neben einigen Folgeänderungen wird in den zwei Hauptteilen des Gesetzes folgendes geregelt: 1. die von der Praxis seit langem erwarteten Klarstellungen zur sozialrechtlichen Situation für alle schon geschlossenen oder beabsichtigten Vereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. 2. Ergänzungen zum schon bestehenden Altersteilzeitgesetz.
Sozialrechtlich gesichert
Flexible Arbeitszeit
Rückwirkend zum 1.8.1998 ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen in Kraft getreten. Neben einigen Folgeänderungen wird in den zwei Hauptteilen des Gesetzes folgendes geregelt: 1. die von der Praxis seit langem erwarteten Klarstellungen zur sozialrechtlichen Situation für alle schon geschlossenen oder beabsichtigten Vereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. 2. Ergänzungen zum schon bestehenden Altersteilzeitgesetz.
Sozialrechtlich gesichert
Flexible Arbeitszeit
Bundesarbeitsblatt ; 12-14
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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