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Die Harmonisierung von Brandklassen und -prüfverfahren im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Verwendung von Kunststoffen
Die 1988 in Kraft getretene EG Bauproduktenrichtlinie ist 1992 mit dem Bauproduktengesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Das deutsche Bauordnungsrecht veränderte sich hinsichtlich der Verwendbarkeit von Bauprodukten dadurch wesentlich. Die europäische Harmonisierung für Bauprodukte ist aus Sicht der Kommission erreicht, wenn die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, ein CE-Zeichen tragen. Um dieses Zeichen erteilen zu können, müssen die Eigenschaften festgelegt sein, die für das CE-Zeichen relevant sind. Ferner müssen die Prüfverfahren für die Bestimmung dieser Eigenschaften als harmonisierte Normen vorliegen. Entscheidend für die Verwendbarkeit dieser Produkte sind weiterhin die nationalen Regeln. In Deutschland ist das Brandverhalten von Bauprodukten durch die Bauordnungen, die Bauregellisten und eine Reihe von Normen umfassend gesetzlich geregelt. Deshalb muss die Anwendung der neuen europäischen Klassen im deutschen Baurecht definiert werden, bevor Produkte mit dem CE-Zeichen tatsächlich in Deutschland im Bauwesen verwendet werden dürfen. Die Einführung des neuen Systems geht allerdings nicht reibungslos vonstatten, schon allein, weil es noch an Erfahrung fehlt, vor allem mit dem SBI (Single Burning Item), einem neuen Verfahren zur Beurteilung brennbarer Baustoffe. Für die Kunststoffhersteller gibt es Probleme hinsichtlich der Klassifizierungen für die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen. Die Lösungen, die das SBI bietet sind unbefriedigend. Wichtig ist hier die Normung geeigneter Großversuchsverfahren, um notfalls an praxisnahen Konstruktionen mit realistischen Brandbeanspruchungen das Verhalten von Bauprodukten in der Anwendung nachweisen zu können. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die neuen europäischen Verfahren schnell sinnvoll angewandt werden können, das bisherige Sicherheitsniveau gewährleistet bleibt und gleichzeitig Produkte, die sich als sichere Produkte jahrzehntelang in bestimmten Anwendungen bewährt haben, nicht durch die neuen Regeln vom Markt ausgeschlossen werden.
Die Harmonisierung von Brandklassen und -prüfverfahren im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Verwendung von Kunststoffen
Die 1988 in Kraft getretene EG Bauproduktenrichtlinie ist 1992 mit dem Bauproduktengesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Das deutsche Bauordnungsrecht veränderte sich hinsichtlich der Verwendbarkeit von Bauprodukten dadurch wesentlich. Die europäische Harmonisierung für Bauprodukte ist aus Sicht der Kommission erreicht, wenn die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, ein CE-Zeichen tragen. Um dieses Zeichen erteilen zu können, müssen die Eigenschaften festgelegt sein, die für das CE-Zeichen relevant sind. Ferner müssen die Prüfverfahren für die Bestimmung dieser Eigenschaften als harmonisierte Normen vorliegen. Entscheidend für die Verwendbarkeit dieser Produkte sind weiterhin die nationalen Regeln. In Deutschland ist das Brandverhalten von Bauprodukten durch die Bauordnungen, die Bauregellisten und eine Reihe von Normen umfassend gesetzlich geregelt. Deshalb muss die Anwendung der neuen europäischen Klassen im deutschen Baurecht definiert werden, bevor Produkte mit dem CE-Zeichen tatsächlich in Deutschland im Bauwesen verwendet werden dürfen. Die Einführung des neuen Systems geht allerdings nicht reibungslos vonstatten, schon allein, weil es noch an Erfahrung fehlt, vor allem mit dem SBI (Single Burning Item), einem neuen Verfahren zur Beurteilung brennbarer Baustoffe. Für die Kunststoffhersteller gibt es Probleme hinsichtlich der Klassifizierungen für die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen. Die Lösungen, die das SBI bietet sind unbefriedigend. Wichtig ist hier die Normung geeigneter Großversuchsverfahren, um notfalls an praxisnahen Konstruktionen mit realistischen Brandbeanspruchungen das Verhalten von Bauprodukten in der Anwendung nachweisen zu können. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die neuen europäischen Verfahren schnell sinnvoll angewandt werden können, das bisherige Sicherheitsniveau gewährleistet bleibt und gleichzeitig Produkte, die sich als sichere Produkte jahrzehntelang in bestimmten Anwendungen bewährt haben, nicht durch die neuen Regeln vom Markt ausgeschlossen werden.
Die Harmonisierung von Brandklassen und -prüfverfahren im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Verwendung von Kunststoffen
Antonatus, E. (author)
2003
33 Seiten, 4 Bilder, 11 Tabellen
Conference paper
German
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