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Berücksichtigung außergewöhnlicher Einwirkungen auf den Transrapid-Fahrweg
Die Ausführungsgrundlage 'Fahrweg Teil II - Bemessung' enthält u.a. die Lastansätze für die Bemessung der Transrapid-Fahrwege, die sich jedoch stark an den Normen für anderen Verkehrsbauwerke orientiert. Für Bahnanlagen werden zunehmend Nachweise gem. DIN EN 50126 'Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit und Sicherheit (RAMS)' gefordert. Derartige Nachweise sollten dann auch den Fahrweg umfassen. Da die Nachweiskonzepte von 'Baunormen' und RAMS sehr unterschiedlich sind, können insbesondere Schwierigkeiten bei der Behandlung außergewöhnlicher Einwirkungen, beispielsweise sehr hohe Lasten bei Störfällen, auftreten, die besondere Überlegungen erfordern. Im Beitrag wird aufgezeigt, wie einige außergewöhnliche Einwirkungen auf den Fahrweg rechnerisch berücksichtigt werden können (Anprall von Straßenfahrzeugen an den Fahrweg, Brandbeanspruchung)und welchen Auswirkungen sie auf den Fahrweg haben. Im Weiteren wird dargestellt, wie durch konstruktive Maßnahmen die Sicherheit des Fahrweges gegen rechnerisch nicht berücksichtige Einwirkungen erhöht werden kann. Als Schlussfolgerung wird festgehalten, dass die Ansätze für Sonderlastfälle bei Auslegung von MSB-Fahrwegen daraufhin überprüft werden sollten, ob Nachweise gem. DIN EN 50126 'Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit und Sicherheit (RAMS)' eine Reduzierung der Größe der Teilsicherheitsbeiwerte für diese Lasteinwirkungen zulassen. Dabei kann angemessen berücksichtigt werden, dass kein Mischverkehr mit daraus resultierenden Unwägbarkeiten (überladene Fahrzeuge, überschrittene Geschwindigkeitsvorgaben) stattfindet. Für den künftig bei MSB-Fahrwegen zu berücksichtigenden Fall des Fahrzeuganpralls an Fahrwegträger sind die Lastansätze gem. DIN EN 1991-1-7:2006 zugrunde zu legen, jedoch zusätzlich der Nachweis zu führen, dass bleibende Lageveränderungen des Trägers oder seiner Teile nicht größer als 3 mm sind. Der Nachweis der Aufnahme der Lasten kann gegenüber bisherigen Ausführungen zusätzliche Lagerverankerungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Biegesteifigkeit der Träger in Querrichtung und 'Panzerung' der Träger zur Verhinderung des Verlustes der Tragfähigkeit infolge örtlicher Schäden erfordern. Außerdem wird empfohlen, im Bereich von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen Brandschutzmaßnahmen vorzusehen, die für das Haupttragwerk des Fahrweges die Standsicherheit auch bei Brand unterhalb des Fahrweges für eine angemessene Zeit der Brandeinwirkung (mindestens 30 Minuten) sichern.
Berücksichtigung außergewöhnlicher Einwirkungen auf den Transrapid-Fahrweg
Die Ausführungsgrundlage 'Fahrweg Teil II - Bemessung' enthält u.a. die Lastansätze für die Bemessung der Transrapid-Fahrwege, die sich jedoch stark an den Normen für anderen Verkehrsbauwerke orientiert. Für Bahnanlagen werden zunehmend Nachweise gem. DIN EN 50126 'Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit und Sicherheit (RAMS)' gefordert. Derartige Nachweise sollten dann auch den Fahrweg umfassen. Da die Nachweiskonzepte von 'Baunormen' und RAMS sehr unterschiedlich sind, können insbesondere Schwierigkeiten bei der Behandlung außergewöhnlicher Einwirkungen, beispielsweise sehr hohe Lasten bei Störfällen, auftreten, die besondere Überlegungen erfordern. Im Beitrag wird aufgezeigt, wie einige außergewöhnliche Einwirkungen auf den Fahrweg rechnerisch berücksichtigt werden können (Anprall von Straßenfahrzeugen an den Fahrweg, Brandbeanspruchung)und welchen Auswirkungen sie auf den Fahrweg haben. Im Weiteren wird dargestellt, wie durch konstruktive Maßnahmen die Sicherheit des Fahrweges gegen rechnerisch nicht berücksichtige Einwirkungen erhöht werden kann. Als Schlussfolgerung wird festgehalten, dass die Ansätze für Sonderlastfälle bei Auslegung von MSB-Fahrwegen daraufhin überprüft werden sollten, ob Nachweise gem. DIN EN 50126 'Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit und Sicherheit (RAMS)' eine Reduzierung der Größe der Teilsicherheitsbeiwerte für diese Lasteinwirkungen zulassen. Dabei kann angemessen berücksichtigt werden, dass kein Mischverkehr mit daraus resultierenden Unwägbarkeiten (überladene Fahrzeuge, überschrittene Geschwindigkeitsvorgaben) stattfindet. Für den künftig bei MSB-Fahrwegen zu berücksichtigenden Fall des Fahrzeuganpralls an Fahrwegträger sind die Lastansätze gem. DIN EN 1991-1-7:2006 zugrunde zu legen, jedoch zusätzlich der Nachweis zu führen, dass bleibende Lageveränderungen des Trägers oder seiner Teile nicht größer als 3 mm sind. Der Nachweis der Aufnahme der Lasten kann gegenüber bisherigen Ausführungen zusätzliche Lagerverankerungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Biegesteifigkeit der Träger in Querrichtung und 'Panzerung' der Träger zur Verhinderung des Verlustes der Tragfähigkeit infolge örtlicher Schäden erfordern. Außerdem wird empfohlen, im Bereich von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen Brandschutzmaßnahmen vorzusehen, die für das Haupttragwerk des Fahrweges die Standsicherheit auch bei Brand unterhalb des Fahrweges für eine angemessene Zeit der Brandeinwirkung (mindestens 30 Minuten) sichern.
Berücksichtigung außergewöhnlicher Einwirkungen auf den Transrapid-Fahrweg
Droese, Siegfried (author) / Sperling, Dirk (author)
Dresdner Fachtagung Transrapid, 7 ; 499-511
2007
13 Seiten, 5 Bilder, 1 Tabelle, 4 Quellen
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