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EU-Bauproduktenverordnung: EN 1090 - Auswirkungen für lackierende Unternehmen
Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1.7.2014 ist die DIN EN 1090 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - europaweit in Kraft getreten. Damit müssen die Hersteller solcher Tragwerke im Rahmen der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung entsprechende Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Eine der Voraussetzung für die Leistungserklärung ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers durch eine notifizierte Stelle. Vielen Herstellern ist zunächst nicht bekannt, dass die insgesamt mehr als 400-seitige EN 1090 auch Anforderungen an den Korrosionsschutz und an die Ausführung und Prüfung von Korrosionsschutzarbeiten enthält. Dies muss im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers abgedeckt werden. Der Beschichter ist von der EN ISO 1090 betroffen, wenn er für seinen Auftraggeber Bauteile beschichtet, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen. Dies kann er unter Umständen nicht selber erkennen und muss daher vom Auftraggeber darüber informiert werden. Fallen die Bauteile unter die EN ISO 1090, müssen vom Auftraggeber die Anforderungen an die Beschichtung spezifiziert werden. Der Auftraggeber muss also konkret ein Beschichtungssystem vorgeben oder er definiert zumindest geforderte Korrosivitätskategorie (Cl - C5) und Schutzdauer. Der Beschichter muss eine WPK aufbauen, die den Anforderungen der EN 1090 genügt. Darüber hinaus muss er nachweisen, dass das Beschichtungssystem die vom Auftraggeber definierten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber benötigt den Nachweis da er in der Leistungserklärung und auf der CE-Kennzeichnung die Verantwortung für die Einhaltung der angegebenen Eigenschaften übernimmt.
EU-Bauproduktenverordnung: EN 1090 - Auswirkungen für lackierende Unternehmen
Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1.7.2014 ist die DIN EN 1090 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - europaweit in Kraft getreten. Damit müssen die Hersteller solcher Tragwerke im Rahmen der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung entsprechende Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Eine der Voraussetzung für die Leistungserklärung ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers durch eine notifizierte Stelle. Vielen Herstellern ist zunächst nicht bekannt, dass die insgesamt mehr als 400-seitige EN 1090 auch Anforderungen an den Korrosionsschutz und an die Ausführung und Prüfung von Korrosionsschutzarbeiten enthält. Dies muss im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers abgedeckt werden. Der Beschichter ist von der EN ISO 1090 betroffen, wenn er für seinen Auftraggeber Bauteile beschichtet, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen. Dies kann er unter Umständen nicht selber erkennen und muss daher vom Auftraggeber darüber informiert werden. Fallen die Bauteile unter die EN ISO 1090, müssen vom Auftraggeber die Anforderungen an die Beschichtung spezifiziert werden. Der Auftraggeber muss also konkret ein Beschichtungssystem vorgeben oder er definiert zumindest geforderte Korrosivitätskategorie (Cl - C5) und Schutzdauer. Der Beschichter muss eine WPK aufbauen, die den Anforderungen der EN 1090 genügt. Darüber hinaus muss er nachweisen, dass das Beschichtungssystem die vom Auftraggeber definierten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber benötigt den Nachweis da er in der Leistungserklärung und auf der CE-Kennzeichnung die Verantwortung für die Einhaltung der angegebenen Eigenschaften übernimmt.
EU-Bauproduktenverordnung: EN 1090 - Auswirkungen für lackierende Unternehmen
Müller, Michael (author)
JOT Journal für Oberflächentechnik ; 54 ; 14-17
2014
4 Seiten, Bilder, Tabellen
Article (Journal)
German
Viele offene Fragen. Auswirkungen der neuen Bauproduktenverordnung
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