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Löschwasser-Rückhalteanlagen: Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten
Im Fokus steht der Umweltschutz nach Brandschäden. Neben der Belastung der Luft durch Brandgase und Rauch bleibt im Brandfall in aller Regel nicht verdampftes Löschwasser zurück. Kommt das Löschwasser mit gefährlichem wasserlöslichem Lagergut oder wassergefährdenden Produktions-, Hilfs- oder Betriebsstoffen in Kontakt, kann es Schadstoffmengen aufnehmen. Verunreinigtes Löschwasser kann Folgeschäden verursachen, wenn es ins Oberflächenwasser gelangt oder im Erdreich versickert und zu einer Kontamination des Grundwassers führt. Löschwasser, das durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wurde, ist gemäß der Grundlage des Wasserhaushaltsrechts zurückzuhalten. Ziel der LöRüRL (Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe) ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand anfällt. Unter dem Begriff Löschwasserrückhaltung sollen alle Maßnahmen verstanden werden, die dazu geeignet sind, das bei einer Brandbekämpfung anfallende Löschwasser am unkontrollierten Abfließen zu hindern. Löschwasserrückhalteanlagen sind offene oder geschlossene Becken, Gruben oder in ihrer Funktion vergleichbare Räume oder Behälter und deren Ausrüstung, die dazu bestimmt und geeignet sind, kontaminiertes Löschwasser bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Entsorgung aufzunehmen. Bei den Löschwasserrückhalteanlagen werden selbsttätig wirksame, bauliche Systeme und nicht selbsttätig wirksame Systeme unterschieden. Unter selbsttätig wirksamen baulichen Systemen werden stationäre Lösungen verstanden, bei denen eine Löschwasserrückhaltung gegeben ist, ohne daß zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Bei den nicht selbsttätig wirksamen Systemen ist eine Löschwasserrückhaltung erst nach Einleiten entsprechender technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen gewährleistet. Grundsätzlich werden nicht selbsttätig wirksame Systeme in stationäre Systeme, die direkt am Einsatzort bereitstehen, und in mobile Systeme untergliedert. Die stationären Systeme können weiter in automatisch auslösende und manuell auszulösende Systeme unterteilt werden.
Löschwasser-Rückhalteanlagen: Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten
Im Fokus steht der Umweltschutz nach Brandschäden. Neben der Belastung der Luft durch Brandgase und Rauch bleibt im Brandfall in aller Regel nicht verdampftes Löschwasser zurück. Kommt das Löschwasser mit gefährlichem wasserlöslichem Lagergut oder wassergefährdenden Produktions-, Hilfs- oder Betriebsstoffen in Kontakt, kann es Schadstoffmengen aufnehmen. Verunreinigtes Löschwasser kann Folgeschäden verursachen, wenn es ins Oberflächenwasser gelangt oder im Erdreich versickert und zu einer Kontamination des Grundwassers führt. Löschwasser, das durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wurde, ist gemäß der Grundlage des Wasserhaushaltsrechts zurückzuhalten. Ziel der LöRüRL (Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe) ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand anfällt. Unter dem Begriff Löschwasserrückhaltung sollen alle Maßnahmen verstanden werden, die dazu geeignet sind, das bei einer Brandbekämpfung anfallende Löschwasser am unkontrollierten Abfließen zu hindern. Löschwasserrückhalteanlagen sind offene oder geschlossene Becken, Gruben oder in ihrer Funktion vergleichbare Räume oder Behälter und deren Ausrüstung, die dazu bestimmt und geeignet sind, kontaminiertes Löschwasser bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Entsorgung aufzunehmen. Bei den Löschwasserrückhalteanlagen werden selbsttätig wirksame, bauliche Systeme und nicht selbsttätig wirksame Systeme unterschieden. Unter selbsttätig wirksamen baulichen Systemen werden stationäre Lösungen verstanden, bei denen eine Löschwasserrückhaltung gegeben ist, ohne daß zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Bei den nicht selbsttätig wirksamen Systemen ist eine Löschwasserrückhaltung erst nach Einleiten entsprechender technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen gewährleistet. Grundsätzlich werden nicht selbsttätig wirksame Systeme in stationäre Systeme, die direkt am Einsatzort bereitstehen, und in mobile Systeme untergliedert. Die stationären Systeme können weiter in automatisch auslösende und manuell auszulösende Systeme unterteilt werden.
Löschwasser-Rückhalteanlagen: Bemessungsgrundlagen und technische Möglichkeiten
Roßmann, G. (author)
Schadenprisma ; 27 ; 10-19
1998
10 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
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