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Folgerungen aus der teilweise mißglückten Sprengung eines Bauwerkes aus behördlicher Sicht
Eine teilweise mißglückte Sprengung in dichter Bebauung gibt Veranlassung, darüber nachzudenken, ob die geltenden Vorschriften und deren Formulierung ausreichend genau sind. Es werden Hinweise auf die Auslegung von Vorschriften bei Abbruchsprengungen gegeben. Die Anwendung der Sprengtechnik beim Niederlegen nicht mehr benötigter Bauwerkteile oder ganzer Bauwerke hat sich seit Jahtzehnten bewährt. Folgende Vorteile gegenüber anderen Abbruchverfahren sind zu nennen: vergleichsweise kurzzeitige Sperrungen, rasche Beseitigung eines gefahrdrohenden Zustandes, Vermeidung von Arbeiten in großer Höhe, Vermeiden von Lärm, Staub, Erschütterungen und anderer Einwirkungen über längere Zeit. Allerdings gibt es auch mißlungene Bauwerkssprengungen, wie die aus dem Jahre 1990. Die zuständigen Behörden für Bauwerkssprengungen sind durch die Landesregierung zu bestimmen. Bei dem mißglückten Sprengobjekt handelte es sich um einen winkelförmigen, dreigeschossigen Stahlbetonskelettbau, die beiden Gebäudeflügel waren jeweils etwa 40 m lang und 10 bzw 8 m tief. Nach dem Spreng- und Zündplan sollten in 200 Bohrlöchern insgesamt 6,94 kg Sprengstoff geladen werden, wobei Sprengstoffmengen je Bohrloch mit 30 g bis 50 g angesetzt waren. Durch Wegsprengen der Erdgeschoßstützen sollte das Gebäude zum Innenhof zum Einsturz gebracht werden. Entgegen den Annahmen und Planungen fiel der Abschnitte eines Gebäudeteiles jedoch auf die Straße und auf eine Flüssiggasflaschenanlage, die beschädigt wurde. Die Bauweise des Abbruchobjektes bzw die gewichtsmäßige Verteilung der Baumassen wurde nicht sorgfälltig genug berücksichtigt.
Folgerungen aus der teilweise mißglückten Sprengung eines Bauwerkes aus behördlicher Sicht
Eine teilweise mißglückte Sprengung in dichter Bebauung gibt Veranlassung, darüber nachzudenken, ob die geltenden Vorschriften und deren Formulierung ausreichend genau sind. Es werden Hinweise auf die Auslegung von Vorschriften bei Abbruchsprengungen gegeben. Die Anwendung der Sprengtechnik beim Niederlegen nicht mehr benötigter Bauwerkteile oder ganzer Bauwerke hat sich seit Jahtzehnten bewährt. Folgende Vorteile gegenüber anderen Abbruchverfahren sind zu nennen: vergleichsweise kurzzeitige Sperrungen, rasche Beseitigung eines gefahrdrohenden Zustandes, Vermeidung von Arbeiten in großer Höhe, Vermeiden von Lärm, Staub, Erschütterungen und anderer Einwirkungen über längere Zeit. Allerdings gibt es auch mißlungene Bauwerkssprengungen, wie die aus dem Jahre 1990. Die zuständigen Behörden für Bauwerkssprengungen sind durch die Landesregierung zu bestimmen. Bei dem mißglückten Sprengobjekt handelte es sich um einen winkelförmigen, dreigeschossigen Stahlbetonskelettbau, die beiden Gebäudeflügel waren jeweils etwa 40 m lang und 10 bzw 8 m tief. Nach dem Spreng- und Zündplan sollten in 200 Bohrlöchern insgesamt 6,94 kg Sprengstoff geladen werden, wobei Sprengstoffmengen je Bohrloch mit 30 g bis 50 g angesetzt waren. Durch Wegsprengen der Erdgeschoßstützen sollte das Gebäude zum Innenhof zum Einsturz gebracht werden. Entgegen den Annahmen und Planungen fiel der Abschnitte eines Gebäudeteiles jedoch auf die Straße und auf eine Flüssiggasflaschenanlage, die beschädigt wurde. Die Bauweise des Abbruchobjektes bzw die gewichtsmäßige Verteilung der Baumassen wurde nicht sorgfälltig genug berücksichtigt.
Folgerungen aus der teilweise mißglückten Sprengung eines Bauwerkes aus behördlicher Sicht
Consequences of a uncontrolled demolition blast from the point of view of authority
Lorenz, F. (author)
Nobel Hefte ; 58 ; 10-15
1992
6 Seiten, 4 Bilder, 16 Quellen
Article (Journal)
German
Online Contents | 1997
Sprengung eines Stahlbetonschornsteins mit künstlichem Kippgelenk
Tema Archive | 1993
|Die Sprengung eines Getreidespeichers unter schwierigen Bedingungen
Tema Archive | 1995
|Ueber die Messung von Setzungen eines Bauwerkes
Engineering Index Backfile | 1937
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