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Die Desinfektion von Trinkwasser mit UV-Strahlen ist bei sachgerechtem Einsatz eine sichere und zukunftsweisende Alternative zur chemischen Desinfektion. Vom Bundesumweltamt wurden 1995 Empfehlungen für die Anwendung dieses Verfahrens erarbeitet. Demnach dürfen nur geprüfte UV-Trinkwasserdesinfektionsanlagen zum Einsatz gelangen. Der spektrale Schwächungskoeffizient bei 254 nm des Wassers muß < 8 m-1 sein. Das Wasser soll partikelarm sein, was bei einer Trübung < 0,3 FNU der Fall ist. Der Eisengehalt soll < 0,03 mg/l und der Mangangehalt < 0,02 mg/l sein. Bisher wurden UV-Anlagen bei wenigen kleinen Trinkwasserwerken eingesetzt, da nur eine unzureichend standardisierte Überwachung und Prüfung der Anlagen erfolgte. Dieser Mangel wird mit der Verfügbarkeit von biodosimetrisch geprüften UV-Anlagen behoben. Zur Überwachung der Anlagen stehen jetzt außerdem UV-selektive Sensoren zur Verfügung. Die biodosimetrische Prüfung erfolgt in einer UV-Desinfektionsanlage unter betriebsnahen Bedingungen im Labor, wobei das zu desinfizierende Wasser eine normalerweise nicht vorkommende Keimzahl von 104/100 ml aufweisen muß. Die Vorgehensweise für die Prüfung ist im DVGW-Arbeitsblatt W 294 beschrieben. Die Einhaltung der dort vorgeschriebenen Forderungen ist Grundlage für die Erteilung des DVGW-Prüfzeichens durch entsprechende Zertifizierungsstellen für UV-Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
Die Desinfektion von Trinkwasser mit UV-Strahlen ist bei sachgerechtem Einsatz eine sichere und zukunftsweisende Alternative zur chemischen Desinfektion. Vom Bundesumweltamt wurden 1995 Empfehlungen für die Anwendung dieses Verfahrens erarbeitet. Demnach dürfen nur geprüfte UV-Trinkwasserdesinfektionsanlagen zum Einsatz gelangen. Der spektrale Schwächungskoeffizient bei 254 nm des Wassers muß < 8 m-1 sein. Das Wasser soll partikelarm sein, was bei einer Trübung < 0,3 FNU der Fall ist. Der Eisengehalt soll < 0,03 mg/l und der Mangangehalt < 0,02 mg/l sein. Bisher wurden UV-Anlagen bei wenigen kleinen Trinkwasserwerken eingesetzt, da nur eine unzureichend standardisierte Überwachung und Prüfung der Anlagen erfolgte. Dieser Mangel wird mit der Verfügbarkeit von biodosimetrisch geprüften UV-Anlagen behoben. Zur Überwachung der Anlagen stehen jetzt außerdem UV-selektive Sensoren zur Verfügung. Die biodosimetrische Prüfung erfolgt in einer UV-Desinfektionsanlage unter betriebsnahen Bedingungen im Labor, wobei das zu desinfizierende Wasser eine normalerweise nicht vorkommende Keimzahl von 104/100 ml aufweisen muß. Die Vorgehensweise für die Prüfung ist im DVGW-Arbeitsblatt W 294 beschrieben. Die Einhaltung der dort vorgeschriebenen Forderungen ist Grundlage für die Erteilung des DVGW-Prüfzeichens durch entsprechende Zertifizierungsstellen für UV-Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
Anforderungen an UV-Anlagen zur Trinkwasserdesinfektion
Hoyer, O. (author)
bbr, Wasser und Rohrbau ; 47 ; 12-19
1996
8 Seiten, 8 Bilder, 2 Tabellen, 14 Quellen
Article (Journal)
German
Anforderungen an W-Anlagen zur Trinkwasserdesinfektion
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