A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz aus juristischer Sicht
Das betriebliche Brandschutzrecht ist an vielen verstreuten Stellen geregelt. Es existiert keine Rechtsquelle in Gestalt eines einheitlichen Gesetzes. Klar ist aber, dass die grundsätzliche Verantwortung für den betrieblichen Brand- und Explosionsschutz beim Arbeitgeber bzw. Betreiber angesiedelt wird. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass der einzelne Arbeitnehmer, der im Betrieb Aufgaben als Brandschutzbeauftragter erfüllt, keine haftungsrechtlich relevante Verantwortung trägt. Gleichwohl greifen auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses (anders als bei externen Brandschutzbeauftragten) durchaus modifizierte Maßstäbe, aus denen sich Haftungserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers ableiten lassen. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutzbeauftragten im Hinblick auf deren rechtliche Verantwortung nicht konkret. Wesentliche Eckpfeiler des Rechts zum betrieblichen Brand- bzw. Explosionsschutzrecht sind die EG-Richtlinie über die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, die ATEX-Betriebsrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung u.a. Die rechtliche Systematik des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes geht davon aus, dass primärer Adressat der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber ist. Inhaltlich wird ihm die auferlegte Verantwortlichkeit so vorgegeben, dass er die tatsächliche und konkrete Wahrnehmung der Schutzaufgaben auf hierfür geeignete Personen zu übertragen hat. Haftungsrechtlich sind hier Arbeitnehmer und externe Brandschutzbeauftragte zu unterschieden. Letztere haften wie jeder andere Dienstleister, während sich Arbeitnehmer auf etwaige gesetzliche Haftungserleichterungen berufen können. Bei neuen oder geänderten Regelung wird ein gegebenenfalls bestehender Bestandsschutz durchbrochen, so dass ggf. nachzurüsten ist oder weitergehende erforderliche Maßnahmen zu fordern sind. Mm Bereich des betrieblichen Brandschutzes ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, bei entsprechender Gefährdung seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Dritter dafür zu sorgen, dass die Gefährdungslage beseitigt wir und es ist seine Aufgabe, für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu sorgen.
Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz aus juristischer Sicht
Das betriebliche Brandschutzrecht ist an vielen verstreuten Stellen geregelt. Es existiert keine Rechtsquelle in Gestalt eines einheitlichen Gesetzes. Klar ist aber, dass die grundsätzliche Verantwortung für den betrieblichen Brand- und Explosionsschutz beim Arbeitgeber bzw. Betreiber angesiedelt wird. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass der einzelne Arbeitnehmer, der im Betrieb Aufgaben als Brandschutzbeauftragter erfüllt, keine haftungsrechtlich relevante Verantwortung trägt. Gleichwohl greifen auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses (anders als bei externen Brandschutzbeauftragten) durchaus modifizierte Maßstäbe, aus denen sich Haftungserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers ableiten lassen. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutzbeauftragten im Hinblick auf deren rechtliche Verantwortung nicht konkret. Wesentliche Eckpfeiler des Rechts zum betrieblichen Brand- bzw. Explosionsschutzrecht sind die EG-Richtlinie über die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, die ATEX-Betriebsrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung u.a. Die rechtliche Systematik des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes geht davon aus, dass primärer Adressat der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber ist. Inhaltlich wird ihm die auferlegte Verantwortlichkeit so vorgegeben, dass er die tatsächliche und konkrete Wahrnehmung der Schutzaufgaben auf hierfür geeignete Personen zu übertragen hat. Haftungsrechtlich sind hier Arbeitnehmer und externe Brandschutzbeauftragte zu unterschieden. Letztere haften wie jeder andere Dienstleister, während sich Arbeitnehmer auf etwaige gesetzliche Haftungserleichterungen berufen können. Bei neuen oder geänderten Regelung wird ein gegebenenfalls bestehender Bestandsschutz durchbrochen, so dass ggf. nachzurüsten ist oder weitergehende erforderliche Maßnahmen zu fordern sind. Mm Bereich des betrieblichen Brandschutzes ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, bei entsprechender Gefährdung seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Dritter dafür zu sorgen, dass die Gefährdungslage beseitigt wir und es ist seine Aufgabe, für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu sorgen.
Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz aus juristischer Sicht
Fischer, Till (author) / Staudt, Ulrich (author)
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 122 ; 284-286
2010
3 Seiten
Article (Journal)
German
Vorbeugender Brandschutz aus juristischer Sicht
Tema Archive | 2002
|Brandschutz : Verantwortung, Verantwortlichkeit
TIBKAT | 1989
|Brandschutz aus zivilrechtlicher Sicht
Wiley | 2016
|Neue Techniken und Möglichkeiten im betrieblichen Brandschutz
Tema Archive | 2003
|