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Einwirkungen des untertägigen Steinkohlengergbaus auf die Tagesoberfläche und Möglichkeiten der Sicherung und Sanierung von Bauwerken. 3. Teil Sicherungsprinzipien, Neubausicherungen, Prophylaxe an bestehender Bausubstanz, Schieflage und Minderwert
(Fortsetzung aus Heft 9(1996), S.392-395). Die Bergschadensicherung von Gebäuden erfolgt nach dem Widerstands- oder dem Ausweichprinzip. In der heutigen Bergschadenspraxis wird bei der Sicherung von allgemeinen Hochbauten vielfach mit Mischformen gearbeitet, die auf die jeweiligen zu erwartenden Einwirkungen abgestimmt sind. Die Sicherung eines neu zu errichtenden Bauwerks ist in der Regel unproblematisch. Gebräuchlich ist die Sicherung nach den Widerstandsprinzip. Die Streifenfundamente sind dabei als liegender Rahmen ausgebildet. Die Sohle wird als bewehrte aussteifende Platte monolithisch mit den Streifenfundamenten verbunden. Großflächige Bauwerke unterteilt man entweder mittels Bewegungsfugen in kleinere Bauabschnitte (Einzelbauwerke) oder man sichert nach dem Ausweichprinzip. Eine nachträgliche Sicherung an bestehender Bausubstanz muß ganz spezifisch auf die jeweilig dominierende Einwirkungsart und auf die bauwerks- und baugrundspezifischen Kriterien und Randbedingungen abgestimmt werden. Zur Aufnahme von Zugspannungen können Stahlanker eingezogen bzw. Vorspannungen eingebaut werden. Zur Ableitung der Kräfte sind dann an den Außenseiten der Gebäudefundamente Stahlbetonumfassungsbalken erforderlich. Im Falle größerer einwirkender Pressungen können innen zusätzlich aussteifende Streifenfundamente notwendig werden. Die für alle Beteiligten aufwendigste Möglichkeit der nachträglichen Ertüchtigung eines Bauwerkes gegen große zu erwartende bergbauliche Einwirkungen ist der Einbau einer komplett neuen Gründung in ein bestehendes Gebäude. Die in Flankenbereichen der Senkungsmulde auftretenden Schieflagen können zu einer entschädigungspflichtigen Beeinträchtigung eines Gebäudes führen. Die Entschädigungspflicht bei Schieflagen regelt das Minderwertabkommen, abgeschlossen zwischen den VBHG und der RAG. Die Feststellung des Minderwertes erfolgt in drei Schritten, der Ermittlung der Schieflage, der Ermittlung des Wertes der baulichen Anlage nach dem Sachwertverfahren der Wertermittlungsverordnung und der Ermittlung des Schadensgrades als vom Hundertsatz des Sachwertes der baulichen Anlagen. (wird fortgesetzt).
Einwirkungen des untertägigen Steinkohlengergbaus auf die Tagesoberfläche und Möglichkeiten der Sicherung und Sanierung von Bauwerken. 3. Teil Sicherungsprinzipien, Neubausicherungen, Prophylaxe an bestehender Bausubstanz, Schieflage und Minderwert
(Fortsetzung aus Heft 9(1996), S.392-395). Die Bergschadensicherung von Gebäuden erfolgt nach dem Widerstands- oder dem Ausweichprinzip. In der heutigen Bergschadenspraxis wird bei der Sicherung von allgemeinen Hochbauten vielfach mit Mischformen gearbeitet, die auf die jeweiligen zu erwartenden Einwirkungen abgestimmt sind. Die Sicherung eines neu zu errichtenden Bauwerks ist in der Regel unproblematisch. Gebräuchlich ist die Sicherung nach den Widerstandsprinzip. Die Streifenfundamente sind dabei als liegender Rahmen ausgebildet. Die Sohle wird als bewehrte aussteifende Platte monolithisch mit den Streifenfundamenten verbunden. Großflächige Bauwerke unterteilt man entweder mittels Bewegungsfugen in kleinere Bauabschnitte (Einzelbauwerke) oder man sichert nach dem Ausweichprinzip. Eine nachträgliche Sicherung an bestehender Bausubstanz muß ganz spezifisch auf die jeweilig dominierende Einwirkungsart und auf die bauwerks- und baugrundspezifischen Kriterien und Randbedingungen abgestimmt werden. Zur Aufnahme von Zugspannungen können Stahlanker eingezogen bzw. Vorspannungen eingebaut werden. Zur Ableitung der Kräfte sind dann an den Außenseiten der Gebäudefundamente Stahlbetonumfassungsbalken erforderlich. Im Falle größerer einwirkender Pressungen können innen zusätzlich aussteifende Streifenfundamente notwendig werden. Die für alle Beteiligten aufwendigste Möglichkeit der nachträglichen Ertüchtigung eines Bauwerkes gegen große zu erwartende bergbauliche Einwirkungen ist der Einbau einer komplett neuen Gründung in ein bestehendes Gebäude. Die in Flankenbereichen der Senkungsmulde auftretenden Schieflagen können zu einer entschädigungspflichtigen Beeinträchtigung eines Gebäudes führen. Die Entschädigungspflicht bei Schieflagen regelt das Minderwertabkommen, abgeschlossen zwischen den VBHG und der RAG. Die Feststellung des Minderwertes erfolgt in drei Schritten, der Ermittlung der Schieflage, der Ermittlung des Wertes der baulichen Anlage nach dem Sachwertverfahren der Wertermittlungsverordnung und der Ermittlung des Schadensgrades als vom Hundertsatz des Sachwertes der baulichen Anlagen. (wird fortgesetzt).
Einwirkungen des untertägigen Steinkohlengergbaus auf die Tagesoberfläche und Möglichkeiten der Sicherung und Sanierung von Bauwerken. 3. Teil Sicherungsprinzipien, Neubausicherungen, Prophylaxe an bestehender Bausubstanz, Schieflage und Minderwert
Weber, U. (author) / Wildhagen, E. (author)
Bergbau ; 47 ; 440-444
1996
4 Seiten, 8 Bilder, 10 Quellen
Article (Journal)
German